Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für den Rest seiner Wahlzeit zum 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Städt. Sparkasse Kamen:
bisher: Günter Stahlhut
neu: Friedhelm Lipinski
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach § 10 Abs. 2 des Sparkassengesetzes ( SpkG) wählt der Rat aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates einen ersten und zweiten Stellvertreter des vorsitzenden Mitgliedes.
Herr Günter Stahlhut war bis zu seinem Tod am 10.06.2007 der 1. stellv. Vorsitzende des Verwaltungsrates der Städt. Sparkasse Kamen.
§ 11 Abs. 4 SpkG sieht bei vorzeitigem Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitgliedes ein Vorschlagsrecht derjenigen Gruppe vor, die den Ausgeschiedenen benannt hatte. Die SPD-Fraktion schlägt daher Herrn Friedhelm Lipinski zum 1. stellv. Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Städt. Sparkasse Kamen vor (§ 50 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 3 GO NRW). Für die Nachbesetzung gilt das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW.