Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für den Rest seiner Wahldauer als Mitglieder in den Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse Kamen:
bisher: neu:
ordentliches Mitglied: Günter Stahlhut Gabriele Bartosch
stellv. Mitglied: Gabriele Bartosch Michael Krause
Robert Biedermann Heiko Klanke
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Städt. Sparkasse Kamen werden gem. § 11 Abs. 1 des Sparkassengesetzes (SpkG) vom Rat, der Vertretung des Gewährträgers, gewählt. Wählbar sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die der Vertretung des Gewährträgers angehören können.
Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so wählt der Rat auf Vorschlag derjenigen Gruppe, die den Ausgeschiedenen vorgeschlagen hatte, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Schlägt diese Gruppe den bisherigen Stellvertreter vor, so ist in gleicher Weise eine neue Stellvertreterin oder ein neuer Stellvertreter zu wählen ( § 11 Abs. 4 SpkG). Die SPD-Fraktion hat entsprechende Vorschläge unterbreitet.
Für den Wahlvorgang ist § 50 Abs. 2 GO NRW anzuwenden. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.