Betreff
Bebauungsplan Unna Nr. 87 "Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna" - frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Vorlage
061/2007
Art
Beschlussvorlage

Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West­falen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498)

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Stellungnahme für den Bebauungsplan Unna Nr. 87 “Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna” im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB im Sinne der nachstehenden Ausführungen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Stadt Unna beabsichtigt, zwischen Hallohweg, A 1 und der Stadtgrenze Unna-Kamen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von gewerblich-industriellen Betrieben v.a. aus dem Logistikbereich zu schaffen.

Zu diesem Zweck hat die Stadt Unna den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Unna Nr. 87 “Interkommunales Gewerbegebiet Kamen/Unna” gefasst. Die Stadt Kamen wird nun im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB um Stellungnahme gebeten.

 

Die Erschließung des Bebauungsplanbereiches soll u.a. an zwei Stellen von der Unnaer Straße/ Kamener Straße (L 678) aus erfolgen. Die südliche Anbindung auf Unnaer Stadtgebiet mündet dabei direkt an der L 678, die nördliche erfolgt über den Kreisverkehr im Gewerbegebiet Kamen Karree auf Kamener Stadtgebiet. Zukünftig soll die L 663n über die geplante Westtangente auf Unnaer Stadtgebiet über diese Erschließung an die L 678 angeschlossen werden.

 

Es ist davon auszugehen, dass diese Verkehrsanbindung auch deutliche Auswirkungen auf den Knotenpunkt Unnaer Straße/Kamen Karree/Schattweg haben wird. Dieser Knotenpunkt ist bereits heute an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit, was sich insbesondere durch Rückstaus in das Gewerbegebiet Kamen Karree, aus Richtung Königsborn und auf der Abbiegespur in Richtung Schattweg zeigt. Durch die Ansiedlung des DHL-Logistik-Zentrums an der Gießer­straße wird sich in dem Bereich die Situation weiter verschärfen.

 

Für das weitere Planverfahren sind aus Sicht der Stadt Kamen daher die verkehrlichen Auswir­kungen auf den Knotenpunkt Unnaer Straße/Kamen Karree/Schattweg im Zusammenhang mit den Knoten an den Autobahnauf- bzw. -abfahrten sowie auf das gesamt Verkehrssystem Kamens gutachterlich zu untersuchen. Es ist ggf. durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen von den Knotenpunkten getragen werden kann. Der Nachweis der Leistungsfähigkeit für das zukünftige Verkehrsaufkommen ist zu erbringen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Anschluss des Bebauungsplangebietes über den Kreisverkehr im Bereich Kamen Karree zunächst der Bebauungsplan Nr. 61 Ka “Unnaer Straße” geändert werden muss.

 

 


Anlage:

 

Plan