Betreff
Wahl des 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
Vorlage
057/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt Herrn Manfred Wiedemann zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 GO NRW wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

Den Vorsitz in diesem Gremium führt gem. § 57 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der Bürgermeister.

 

Der 1. stellvertretende Ausschussvorsitzende Günter Stahlhut ist am 10.06.2007 verstorben.

Generell gilt für Ausschüsse, bei dem ein Ausschussvorsitzender bzw. stellvertretender Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit ausscheidet, dass die Fraktion, der er angehörte, ein Ratsmitglied zum Nachfolger bestimmt (§ 58 Abs. 5 GO NRW). Die SPD-Fraktion benennt daher das Auschussmitglied Manfred Wiedemann zum 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Die Wahl erfolgt gem. § 50 Abs. 2 GO NRW nach dem Mehrheitswahlverfahren. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.