Betreff
Planfeststellungsverfahren zur ökologischen Verbesserung des "Heerener Mühlbaches" in Unna und Kamen
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Vorlage
054/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Den Plänen des Lippeverbandes zur ökologischen Verbesserung des “Heerener Mühl­baches” wird im Sinne einer zu erwartenden positiven und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung in der Stadt Kamen zugestimmt. Die wesentlichen Ziele und Leitbilder, die der ökologischen Umgestaltung zugrunde liegen, werden ausdrücklich begrüßt.

 

2.      Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens wird von der Stadt Kamen zu einzelnen Planungsdetails die in “Sachverhalt und Begründung” dargelegte Stellungnahme abgegeben.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Verfahren:

 

Der Lippeverband hat den Plan zur ökologischen Verbesserung des “Heerener Mühlbaches” in Unna und Kamen aufstellen lassen und bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Unna die Feststellung dieses Planes beantragt.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Plan in der Zeit vom 26.09.2005 bis zum 22.11.2005 u.a. beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Kamen öffentlich ausgelegen.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses sowie des Werksaus­schusses der Stadt Kamen am 15.04.2004 wurde die Planung durch Vertreter des Lippe­verbandes ausführlich vorgestellt und erläutert.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses sowie des Betriebs­ausschusses wird der aktuelle Planungsstand durch Vertreter des Lippeverbandes erneut detailliert vorgestellt.

 

Die Stadt Kamen ist als Träger öffentlicher Belange mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme beteiligt worden. Der Kreis Unna erwartet die Stellungnahme der Stadt Kamen bis Ende August 2007.

 

Erhobene Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Fachbehörden zu dem Plan werden im weiteren Verfahren dann mit dem Lippeverband, den Fachbehörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert. Dieser Erörterungstermin ist noch nicht festgelegt, wird aber rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Einwender und Fachbehörden werden direkt benachrichtigt.

 

 

Stellungnahme der Stadt Kamen

 

Nach Prüfung der vorgelegten Planentwürfe schlägt die Verwaltung die Abgabe der nach­folgenden Stellungnahme vor:

 

“Dem Plan des Lippeverbandes zur ökologischen Verbesserung des “Heerener Mühlbaches” wird im Sinne einer zu erwartenden positiven und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung im Stadtteil Heeren-Werve grundsätzlich zugestimmt. Die ökologische Umgestaltung des vormals als Abwasserkanal genutzten Fließgewässer wird ausdrücklich begrüßt.

 

Es wird jedoch ebenso ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das in der Planung festgelegte Hochwasserschutzziel für den “Heerener Mühlbach” nach Auffassung der Stadt Kamen nicht ausreichend ist. Die zukünftige Ausbauform des “Heerener Mühlbaches” im Stadtgebiet Kamen soll ein Bemessungshochwasser von Tn = 50 max. bordvoll ableiten können. Um einen nach­haltigen Hochwasserschutz insbesondere für den östlichen Uferbereich zu erreichen, sollte für einen schadlosen Abfluss die Bemessung des Abflussprofils anhand eines Bemessungshoch­wassers Tn = 100 erfolgen. Dieser Sachverhalt muss im weiteren Planungsverfahren berück­sichtigt werden. Der Lippeverband sollte einen entsprechenden Nachweis führen.

 

Zudem wird angeregt, die Gewässerabschnitte, an denen die Unterhaltungswege auch für Fußgänger und Radfahrer freigegeben werden sollen, deutlich hervorzuheben. Im Plan ist dies bereits anhand der unterschiedlichen Ausbauart (Schotterrasen oder wassergebundene Decke) zu erkennen. Dennoch sollten die Wege im Plan auch eindeutig als “Unterhaltungswege und Fuß- und Radwege” gekennzeichnet sein. Dies betrifft drei Abschnitte des “Heerener Mühl­baches” im Kamener Stadtgebiet:

 

·           Abschnitt zwischen Südfeld und Wideystraße

·           Abschnitt zwischen Bergstraße und Heerener Straße, nur auf der westlichen Seite

·           Abschnitt nördlich der Heerener Straße

 

In den rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr. 13 Ka-HW und 17 Ka-HW wurden bereits Anschlusswege an diese neuen Wegeverbindungen vorgesehen.”

 

Die bestehende Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zwischen Südfeld und Werver Mark soll weiterhin bestehen bleiben.