Beschlussvorschlag:
Folgende Schiedsmänner werden wieder gewählt:
Bezirk I: Herr Heinrich Baumann, Unnaer Str. 51, 59174 Kamen
Bezirk II: Herr Werner Krüger, Dresdner Str. 1, 59174 Kamen
Bezirk V: Herr Wolfgang Stoverock, In der Delle 12, 59174 Kamen
Folgende Stellvertreter
werden wiedergewählt:
Bezirk
I: Herr Werner Krüger
Bezirk
II: Herr Heinrich Baumann
Bezirk
V: Herr Heinrich Baumann
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW werden Schiedspersonen vom Rat der Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt und anschl. durch die Leitung des Amtsgerichtes bestätigt (§ 4 SchG).
Die Bestätigung der Wiederwahl des Schiedsmanns für den Bezirk I, Herrn Baumann, sowie dessen Funktion als Stellvertreter in den Bezirken II und V erfolgte durch die Leitung des Amtsgerichtes am 16.07.2002.
Die Bestätigung der Wiederwahl des Schiedsmanns für den Bezirk II, Herrn Krüger, sowie dessen Funktion als Stellvertreter im Bezirk I erfolgte durch die Leitung des Amtsgerichtes ebenfalls am 16.07.2002.
Die Bestätigung der Wahl des Schiedsmanns für den Bezirk V, Herrn Stoverock, erfolgte durch die Leitung des Amtsgerichtes am 22.07.2002.
Nach § 3 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz NRW bleiben die bisherigen Schiedspersonen bis zum Amtsantritt des neu- bzw. wiederzuwählenden Schiedsmannes in ihrem Amt.
Die Zeitpunkte der o.g. Bestätigungen entsprechen jeweils dem Beginn der Amtsperiode.
Die o.g. Schiedspersonen stellen sich nunmehr für den Bezirk I, II und V zur Wiederwahl.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 3 des Schiedsamtsgesetzes soll die Gemeinde vor der Wahl bzw. Wiederwahl der Schiedsmänner die regionale Organisation, die sich der Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören.
Dies ist für den Bereich der Stadt Kamen der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvertretung für den Landgerichtsbezirk Dortmund. Nach positiver Bewertung der Bewerbung zur Wiederwahl durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden die o.g. Schiedsmänner zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Die Verwaltung schlägt jeweils die Wiederwahl vor.