Betreff
Wiederwahl des Schiedsmannes für den Bezirk I (Kamen-Mitte/Südkamen), für den Bezirk II (Kamen-Mitte) und für den Bezirk V (Kamen-Methler)
Vorlage
050/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Folgende Schiedsmänner werden wieder gewählt:

 

Bezirk I:      Herr Heinrich Baumann, Unnaer Str. 51, 59174 Kamen

 

Bezirk II:     Herr Werner Krüger, Dresdner Str. 1, 59174 Kamen

 

Bezirk V:     Herr Wolfgang Stoverock, In der Delle 12, 59174 Kamen

 

 

Folgende Stellvertreter werden wiedergewählt:

 

Bezirk I:      Herr Werner Krüger

 

Bezirk II:     Herr Heinrich Baumann

 

Bezirk V:     Herr Heinrich Baumann


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW werden Schiedspersonen vom Rat der Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt und anschl. durch die Leitung des Amtsgerichtes bestätigt (§ 4 SchG).

 

Die Bestätigung der Wiederwahl des Schiedsmanns für den Bezirk I, Herrn Baumann, sowie dessen Funktion als Stellvertreter in den Bezirken II und V erfolgte durch die Leitung des Amtsgerichtes am 16.07.2002.

 

Die Bestätigung der Wiederwahl des Schiedsmanns für den Bezirk II, Herrn Krüger, sowie dessen Funktion als Stellvertreter im Bezirk I erfolgte durch die Leitung des Amtsgerichtes ebenfalls am 16.07.2002.

 

Die Bestätigung der Wahl des Schiedsmanns für den Bezirk V, Herrn Stoverock, erfolgte durch die Leitung des Amtsgerichtes am 22.07.2002.

 

Nach § 3 Abs. 3 Schiedsamtsgesetz NRW bleiben die bisherigen Schiedspersonen bis zum Amtsantritt des neu- bzw. wiederzuwählenden Schiedsmannes in ihrem Amt.

 

Die Zeitpunkte der o.g. Bestätigungen entsprechen jeweils dem Beginn der Amtsperiode.

 

Die o.g. Schiedspersonen stellen sich nunmehr für den Bezirk I, II und V zur Wiederwahl.

 

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 3 des Schiedsamtsgesetzes soll die Gemeinde vor der Wahl bzw. Wiederwahl der Schiedsmänner die regionale Organisation, die sich der Wahr­nehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören.

 

Dies ist für den Bereich der Stadt Kamen der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schieds­frauen, Bezirksvertretung für den Landgerichtsbezirk Dortmund. Nach positiver Bewertung der Bewerbung zur Wiederwahl durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden die o.g. Schiedsmänner zur Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Die Verwaltung schlägt jeweils die Wiederwahl vor.