Die Betriebsabrechnung des Jahres 2006 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beigefügten Anlage (Spalten 1 - 7) ausgewiesen. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und Leistungen der Betriebsrechnung (Spalten 6 und 7) werden aus dem Jahresabschluss 2006 (Spalten 2 und 3) der Finanzbuchhaltung entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein-/ Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsrechnung (Spalte 6 und 7) zugeordnet werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein-/Ausgliederungsspalte und der Betriebsrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.
Durch diverse Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2006 über die Ein-/Ausgliederungsspalte weist die Betriebsabrechnung 2006 eine Unterdeckung in Höhe von 630.362,20 € aus, der Kostendeckungsgrad beträgt 93,9 %.
Bei diesem Ergebnis der Betriebsabrechnung 2006 ist
jedoch zu berücksichtigen, dass in der Kalkulation 2006 bereits eine
Unterdeckung in Höhe von 300.000,-- Euro (Anrechnung eines Überschusses aus
Vorjahren) vorgesehen war.
Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert in erster Linie darauf, dass der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung der Ertragszuschüsse im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keinen Erlös darstellt (ca. 462 T€).
Darüber hinaus fallen bei den Kosten die kalkulatorischen Zinsen bei der Betriebsabrechnung und der Kalkulation höher aus als die handelsrechtlichen Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (ca. 1.019 T€).
Außerdem sind im Ergebnis des Jahresabschlusses 2006 Verluste aus Anlagenabgänge (ca. 178 T€) und Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung enthalten (ca. 117 T€) , die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen.
Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2006 aus folgenden größeren Wertveränderungen im Vergleich zum Jahresabschluss 2006:
|
Ergebnis Jahresabschluss 2006 |
+ 590 T€ |
./. |
Ertrag aus der Auflösung der Ertragszuschüsse |
462 T€ |
+ |
Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung |
117 T€ |
./. |
Mehr- Kalkulatorische Zinsen |
1.019 T€ |
./. |
Abschreibungen |
48 T€ |
+ |
Periodenfremde Aufwendungen |
178 T€ |
+ |
Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen |
3 T€ |
+ |
Sonstige |
11 T€ |
= |
Betriebsergebnis 2006 |
./. 630 T€ |
Die Ergänzung im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) schreibt im § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass ab dem Jahr 1999 Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aus diesem Grunde kann ein Betrag von 330.362,20 Euro (Betriebsergebnis des Jahres 2006 in Höhe von – 630.362,20 € unter Berücksichtigung der bereits kalkulierten Unterdeckung von 300.000,-- Euro) als Kostenkomponente in die Kalkulation der Gebührensätze des Jahres 2008 im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. KAG NRW vorgetragen werden.
Ob diese Soll-Vorschrift (siehe oben) bei der kommenden Kalkulation der Gebührensätze 2008 tatsächlich Anwendung finden wird, muss zu gegebener Zeit (Herbst 2007) entschieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Rahmenbedingungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2008 bekannt geworden sind und der Verwaltung vorliegen.
Anlage:
Betriebsabrechnung