Beschlussvorschlag:
Der Vertreter des Rates der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Dem Aufsichtsrat und den Liquidatoren der Projektgesellschaft Königsborn mbH wird gem. § 7 Abs. 5 a des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 7 Abs. 5 a des Gesellschaftsvertrages vom 08.04.1997 beschließt die Gesellschafter-versammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Liquidatoren.
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kamen vom 19.09.1996 (BV 302/96) kann der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen. Der Rat wird daher um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Der Aufsichtsrat der Projektgesellschaft Königsborn mbH wird in seiner Sitzung am 08.05.2007 voraussichtlich empfehlen, die Entlastung von Aufsichtsrat und Liquidatoren zu veranlassen.
Die Verwaltung empfiehlt, Aufsichtsrat und Liquidatoren Entlastung zu erteilen.
Hinweis zur Beschlussvorlage:
Ratsmitglieder, die aktuell und im Jahr 2006 Mitglieder im Aufsichtsrat der Projektgesellschaft Königsborn mbH sind bzw. waren, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschluss-fassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:
Drescher, Dieter
Dyduch, Marion
Eckardt, Joachim
Eisenhardt, Ralf
Gerdes, Rosemarie
Hasler, Reinhard
Kaminski, Hans-Peter
Kemna, Wilhelm
Kissing, Heinrich
Kühnapfel, Klaus-Bernhard
Lipinski, Friedhelm
Madeja, Hartmut
Mann, Annette
Müller, Jochen
Müller, Ursula
Rickwärtz-Naujokat, Heinrich
Scharrenbach, Ina
Stahlhut, Günter