Betreff
Zuschussgewährung an Kamener Kulturträger (Sockelbetrag 2007)
Vorlage
021/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2007 ein Zuschuss in Höhe von je 228,00 € gewährt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen und Konzertvereinigungen) wurde in den Vorjahren ein anteiliger Sockelbetrag gewährt. Wie im Jahr 2006 soll ein Betrag von je 228,00 € gewährt werden.

 

Als förderungswürdig gelten:

 

1.                  Frauenchor im Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren

2.                  MGV Einigkeit Werve

3.                  Kinder- u. Jugendchor Frohsinn Kamen-Heeren

4.                  Kamener Männerchor

5.                  Singekreis Kamen-Heeren

6.                  Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren (Männer)

7.                  MGV Cäcilia Kaiserau

8.                  MGV Niegedacht Breiten (Männer)

9.                  MC 1875 Wasserkurl

10.              Frauenchor Einigkeit Kamen

11.              Shanty-Chor der Marinekameradschaft Kamen

12.              MGV Teutonia Kamen

13.              Frauenchor Kamen-Süd

14.              Mandolinen- u. Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V,

15.              Blasorchester St. Marien Kaiserau 1965

16.              Mandolinen-Konzert-Gesellschaft Kaiserau

17.              Blasorchester Musikfreunde Westfalen-Echo 1985 e.V. Kamen

18.              MGV Sängerbund 1858 Kamen

19.              MGV Kamen-Süd

20.              MGV Sangesfreunde Kamen (früher MGV Einigkeit Kamen und kath. MGV 1881 Kamen)

 

Die Mittel stehen haushaltsmäßig zur Verfügung.