Beschlussvorschlag:
Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2007 ein Zuschuss in Höhe von je 228,00 € gewährt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen und Konzertvereinigungen) wurde in den Vorjahren ein anteiliger Sockelbetrag gewährt. Wie im Jahr 2006 soll ein Betrag von je 228,00 € gewährt werden.
Als förderungswürdig gelten:
1. Frauenchor im Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren
2. MGV Einigkeit Werve
3. Kinder- u. Jugendchor Frohsinn Kamen-Heeren
4. Kamener Männerchor
5. Singekreis Kamen-Heeren
6. Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren (Männer)
7. MGV Cäcilia Kaiserau
8. MGV Niegedacht Breiten (Männer)
9. MC 1875 Wasserkurl
10. Frauenchor Einigkeit Kamen
11. Shanty-Chor der Marinekameradschaft Kamen
12. MGV Teutonia Kamen
13. Frauenchor Kamen-Süd
14. Mandolinen- u. Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V,
15. Blasorchester St. Marien Kaiserau 1965
16. Mandolinen-Konzert-Gesellschaft Kaiserau
17. Blasorchester Musikfreunde Westfalen-Echo 1985 e.V. Kamen
18. MGV Sängerbund 1858 Kamen
19. MGV Kamen-Süd
20. MGV Sangesfreunde Kamen (früher MGV Einigkeit Kamen und kath. MGV 1881 Kamen)
Die Mittel stehen haushaltsmäßig zur Verfügung.