Betreff
Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten
Vorlage
015/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat der Stadt Kamen beschließt, sich für das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten einzusetzen.

 

Der Integrationsrat bittet den Rat, sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten einzusetzen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Politische Gleichberechtigung muss am Anfang jeder gelungenen Integration stehen!

 

Nur wer die Möglichkeit hat, sich durch die Wahl seiner Vertreterinnen und Vertreter an der Politik vor Ort zu beteiligen, wird ernst genommen!

 

Nicht jede Migrantin und jeder Migrant, die / der schon seit vielen Jahren in Deutschland lebt, kann oder will die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen oder kann dies nur unter erschwerten Bedingungen tun.

 

Deshalb fordern der Integrationsrat das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1990 entschieden, dass ein kommunales Wahlrecht auch für Migrantinnen und Migranten nach einer Änderung des Grundgesetzes möglich ist.

 

Der Europarat mit seinen 43 Mitgliedsländern fordert seit Jahren, allen Ausländern mit legalem Aufenthaltsrecht, unabhängig von der Nationalität, das uneingeschränkte aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene zuzusprechen.

 

Das kommunale Wahlrecht für alle lange hier lebenden Migrantinnen und Migranten ist jetzt durch den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene wieder in das Bewusstsein der Politik gerückt worden. Es muss jetzt darum gehen, den Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag in eine offensive Politik umzuwandeln, NRW sollte dabei an der Spitze stehen.

In der Integrationsoffensive NRW hat sich im Jahr 2001 die Mehrheit der im Landtag vertretenen Parteien für das kommunale Wahlrecht ausgesprochen.

 

Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von den elementarsten Mitwirkungsrechten auszuschließen.