Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz:
1. Die maximale Zügigkeit der Kamener Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2008/09 wie folgt festgelegt:
Glückaufschule 2-zügig
Friedrich-Ebert-Schule 3-zügig
Diesterwegschule 2-zügig
Eichendorffschule 2-zügig
Jahnschule 2-zügig
Schulverbund Kamen-Heeren-Werve 3-zügig
(Stammschule 2-zügig/Teilstandort 1-zügig)
Schulverbund Kamen-Mitte 3-zügig
(Stammschule 2-zügig/Teilstandort 1-zügig)
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, in
begründeten Einzelfällen an der Friedrich-Ebert-Schule, Diesterwegschule und
Jahnschule einen weiteren Zug zuzulassen.
Der Schul- und Sportausschuss ist zu informieren.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Durch die Aufhebung des § 39 Schulgesetz (SchulG) fallen die durch Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereiche für die öffentlichen Schulen der Stadt Kamen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.12.2000 gebildeten Schulbezirke spätestens zum 31.07.2008 weg. Gleiches gilt gem. § 84 für die Bildung der Schuleinzugsbereiche. Der Schulträger kann nach § 84 Abs. 1 durch Rechtsverordnung Schuleinzugsbereiche weiterhin für Förderschulen bilden. Bestand hat somit der laut § 2 Abs. 2 Ziff. 5 der Rechtsverordnung gebildete Schuleinzugsbereich für die Käthe-Kollwitz-Schule.
Gem. § 46 Abs. 3 SchulG hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde. Die Eltern haben jedoch auch die Möglichkeit, ihre Kinder ohne Angabe von Gründen an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Über die Aufnahme entscheidet gem. § 46 Abs. 1 SchulG die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens (§ 46 Abs. 3 SchulG), insbesondere der Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit einem Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Für die Aufnahmeentscheidung enthält die Ausbildungsordnung Grundschule (§ 1 Abs. 3 AO-GS) Auswahlkriterien, z.B. Geschwisterkinder, Schulwege, Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.
Grundlage für die
Aufnahmekapazität ist der vom Schulträger festgelegte Rahmen. Daher ist für
jede Grundschule die maximale Zügigkeit festzulegen. Die Festlegung der
Zügigkeit orientiert sich zum einen an dem zur Verfügung stehenden Raumangebot
und zum anderen an der zu erwartenden Schülerzahl.
Raumangebot
Für die Feststellung des erforderlichen Raumangebotes sind die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen gem. RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995, zuletzt geändert durch RdErl. vom 04.10.2005, zu beachten. Das Raumprogramm sieht für 1- bis 4-zügige Grundschulen jeweils eine bestimmte Anzahl von Räumen vor. Die Größe der Unterrichts- und Mehrzweckräume ist abhängig von der jeweiligen Schülerzahl, die der Lehrmittelräume und des Forums von der jeweiligen Zügigkeit.
Hiernach sind vorzuhalten:
Unterrichtsräume 4 Unterrichtsräume je Zug
Mehrzweckräume 1 Mehrzweckraum je Zug
Lehrmittelräume 30 qm, 35 qm, 40 qm bzw. 50 qm von 1- bis 4-zügig
Forum 150 qm (1- bis 3-zügig), 160 qm (4-zügig)
Mit diesen Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen war das in den Grundschulen vorhandene Raumangebot abzugleichen. Ein objektiver Abgleich konnte sich aber nur an den tatsächlich vorhandenen Räumen und unabhängig von der tatsächlichen Nutzung orientieren. Soweit Raumüberhang besteht, findet entweder eine Fremdnutzung (z.B. PC-Schulungen in der Südschule) oder eine individuelle Nutzung durch die Schule, z.B. Schulbüchereien, Leseräume, PC-Räume etc., statt.
Hiernach ist an Raumangebot vorhanden:
|
Unterrichts- |
Mehrzweck- |
Lehrmittel- |
Forum |
Klassenbildung im Schuljahr 2006/07 |
Diesterwegschule |
13 |
2 |
60 |
ca. 130 |
13 |
Friedrich-Ebert-Schule |
14 |
4 |
75 |
ca. 156 |
12 |
Glückaufschule |
8 |
2 |
40 |
ca. 135 |
8 |
Eichendorffschule |
8 |
2 |
60 |
ca. 89 |
8 |
Jahnschule |
12 |
1 |
70 |
ca. 165 |
8 |
Südschule |
12 |
3 |
60 |
ca. 155 |
8 |
Josefschule |
4 |
1 |
27 |
ca. 144 |
5 |
Brüder-Grimm-Schule |
12 |
2 |
106 |
ca. 115 |
9 |
Schule In der Mark |
4 |
|
35 |
gem. Nutzung |
4 |
Die Verwaltung trägt bewusst vor, den aktuellen Raumbestand fortzuführen und diesen nicht etwa aus finanzpolitischen Gründen mit Blick auf die demographische Entwicklung bereits jetzt zurückzunehmen. Hintergrund für die komfortable Regelung ist, den Schulen eine größtmögliche Flexibilität bei der Erfüllung des Elternwillens mit Blick auf ihr Schulwahlverhalten zu ermöglichen. Es ist festzustellen, dass damit eine ca. 15 – 20 %ige Beweglichkeit in der Steuerung realisiert werden kann, allein gemessen am Schulraum, in dem zur Mitte der 90er Jahre rd. 2.300 SchülerInnen versorgt wurden und aktuell noch rd. 1.800 Kinder zu versorgen sind. Nach den bereits heute bekannten jahrgangsbezogenen Kinderzahlen ist für künftige Schulraumbereitstellung festzustellen, dass nur noch rd. 1.500 Kinder im Primarbereich beschult werden müssen.
Das wird aus Gründen der finanzpolitischen Realität zur parlamentarischen Erörterung mit dem Ziel von Einsparungen bei der Schulraumbevorratung führen. Die Verwaltung sieht in der Zeitachse eine derartige Erörterung und Entscheidung in den Jahren 2010/2011. Dieser Zeitpunkt ist nach heutigen Überlegungen insofern angemessen, als bis dahin zuverlässige Erfahrungen in der Standortentwicklung und -nachfrage vor dem Hintergrund einer ”Primarschülergeneration” vorliegen werden.
Klassenbildung
Die Entwicklung der Schülerzahlen ist in der Mitteilungs-Vorlage Nr. 8/2007 beschrieben. Der Rückgang um ca. 15 % führt natürlich auch dazu, dass unter Beachtung des Klassenfrequenzrichtwertes eine geringere Anzahl von Klassen gebildet werden kann. Im Schuljahr 2006/07 konnten 75 Klassen eingerichtet werden. Diese Zahl wird sich zum 01.08.2007 voraussichtlich auf 74 verringern. Der Klassenfrequenzrichtwert und die Bandbreiten ergeben sich aus der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG. In der Grundschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die Bandbreite von 18 bis 30.
Durch Wegfall der Schulbezirke und der damit festgelegten Zuordnung zu einer zuständigen Grundschule lässt sich die Schülerzahl je Grundschule nur schwer prognostizieren. Für die Verwaltung ist allerdings vorstellbar, dass sich die Erziehungsberechtigten bei der Schulwahl überwiegend traditionell verhalten. Kriterien für diese Vorstellung sind z.B. Geschwisterkinder oder die bisher besuchte Kindertageseinrichtung. Durch die räumliche Nähe zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule ist den Schulanfängern der Schulweg bereits bekannt, die Kinder wechseln gemeinsam zur selben Schule.
Angesichts der fehlenden Zuordnung nach Schulbezirken erfolgte eine gebietsweise Betrachtung getrennt nach Kamen-Mitte einschl. Südkamen, Kamen-Methler und Kamen-Heeren-Werve auf Basis der Einwohnermeldedaten.
Das ergibt folgende Aufteilung der Schulanfängerzahlen, gerechnet auch auf der Basis des vorgezogenen Einschulungsalters:
|
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
max. erford. Klassen pro Jahrgang |
Kamen-Mitte |
214 |
229 |
221 |
239 |
216 |
10 |
Methler |
83 |
89 |
81 |
99 |
104 |
4 |
Heeren-Werve |
75 |
79 |
62 |
69 |
51 |
3 |
Insgesamt |
372 |
397 |
364 |
407 |
371 |
17 |
Im Hinblick auf die Bandbreite von 18 - 30 Schülerinnen und Schüler je zu bildender Klasse ergibt sich bei dieser Betrachtungsweise bereits ein Überhang in einzelnen Bereichen und Jahrgängen. Damit kann auch einem möglichen Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten Rechnung getragen werden. Bei den Vorschlägen für die Festlegung der Zügigkeiten wurde berücksichtigt, dass der Schulträger die Bildung von Klassen gem. der Verordnung zu § 93 SchulG sicherzustellen hat.
Kamen-Mitte
In Kamen-Mitte sind maximal 10 Klassen pro Jahrgang erforderlich. Hierin ist die Josefschule mit eingerechnet. Obwohl das gesamte Stadtgebiet Schulbezirk für die Josefschule ist, zeigen die Anmeldungen in der Vergangenheit dennoch, dass die Schülerinnen und Schüler der Josefschule nur im Ausnahmefall nicht in Kamen-Mitte wohnen.
Das Raumangebot der Diesterwegschule ermöglicht eine 3-Zügigkeit und das der Friedrich-Ebert-Schule eine 3 ½-Zügigkeit. Die max. Zügigkeit wurde nach unten gerundet, um den Schulen gleichermaßen Raum für individuelle und pädagogisch sinnvolle Nutzungen vorhalten zu können. Zudem kann für den gesamten Bereich die vorgegebene Klassenbildung sichergestellt werden. Die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2007/08, die letztmalig von den Schulbezirken ausgehen, sehen für die Diesterwegschule bereits eine 2-Zügigkeit vor. Die Südschule und die Glückaufschule bleiben unverändert 2-zügig und die Friedrich-Ebert-Schule 3-zügig. Die Verwaltung behält sich vor, im Einzelfall nach Abstimmung mit den Schulen die Zügigkeit der Diesterwegschule auf 3 und die der Friedrich-Ebert-Schule auf 4 zu erhöhen.
Die vorgeschlagene Festlegung der Zügigkeit entspricht dem derzeitigen Klassenbildungsbedarf. Die Zügigkeit der Josefschule wurde mit Beschluss des Rates der Stadt Kamen vom 06.07.1995 bereits auf einen Zug festgelegt.
Kamen-Methler
Die Schülerzahlen in Methler sprechen dauerhaft für eine 3- bis 4-Zügigkeit des Stadtteils. Sollten sich höhere Schülerzahlen, z.B. durch Zuzüge, Erschließung neuer Baugebiete, ergeben, kann die Verwaltung die Zügigkeit der Jahnschule im Ausnahmefall auf 3 erhöhen.
Das Raumangebot der Eichendorffschule lässt keine zusätzliche Klassenbildung zu.
Kamen-Heeren-Werve
Im Hinblick auf das neue Baugebiet an der Heerener Straße ist noch mit einer geringen Erhöhung der Schülerzahlen zu rechnen. Es ist nicht davon auszugehen, dass der Schulverbund die 3-Zügigkeit überschreitet.
Die Option, in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise eine höhere Zügigkeit zuzulassen, ist neben dem Überhang in einzelnen Bereichen und Jahrgängen eine weitere Möglichkeit, einem Schulwahlverhalten entsprechen zu können. Im konkreten Fall ist der Schul- und Sportausschuss zu informieren.
Mitwirkung
Gemäß § 76 SchulG sind die Schulen bei der Aufstellung und Änderung von Schulentwicklungsplänen zu beteiligen. Diese Beteiligung ist organisiert. Soweit die Zustimmung der Schulkonferenzen noch nicht vorliegt, ist durch Gespräche und einer ergebnisorientierten Einordnung dieser Gesprächsinhalte davon auszugehen, dass die Schulkonferenzen dem Überlegungen folgen werden.
Das Schulamt des Kreises Unna als zuständige Schulaufsicht wurde über die geplante Festlegung der Zügigkeiten informiert. Seitens des Schulamtes bestehen keine Bedenken. Sollte sich im Einzelfall ergeben, dass die Aufnahme eines Kindes nicht an der nächstgelegenen Schule erfolgen kann, ist dennoch eine andere Grundschule in zumutbarer Entfernung erreichbar.
Wie eingangs erwähnt, sind neben den Schulbezirken auch die Schuleinzugsbereiche weggefallen. Erforderliche Festlegungen der Zügigkeiten für die weiterführenden Schulen sind in der Vergangenheit bereits erfolgt. Für die Käthe-Kollwitz-Schule bleibt der Schuleinzugsbereich, der sich auf das gesamte Stadtgebiet Kamen und das Gemeindegebiet Bönen erstreckt, unverändert bestehen. Die Schulleiterinnen und Schulleiter aller Kamener Schulen werden in einer Schulleiterbesprechung am 12.03.2007 seitens der Verwaltung informiert.