Betreff
Bürgeranregung auf Anlegung eines Fußgängerüberweges im Bereich des Kreisverkehrs Derner Straße / Hammer Straße / Ostenallee / Oststraße
Vorlage
004/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Nach Bewertung der Bürgeranregung und Abwägung der tatsächlichen und rechtlichen Situation wird an der bisherigen Verkehrsführung festgehalten.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Bürgeranregung vom 30.10.2006 bittet Herr Jörg Preuschoff, Güldentröge 3, 59174 Kamen, die Möglichkeit zu prüfen, ob am Kreisverkehr Derner Straße / Hammer Straße / Ostenallee / Oststraße aus Sicherheitsaspekten zusätzlich zur bestehenden Querungshilfe ein Fußgänger­überweg angelegt werden kann.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2006 mit der Bürgeranregung befasst und die Anregung aufgrund besonderer Prüfungsvoraus­setzungen einstimmig zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Straßenverkehrs­ausschuss verwiesen.

 

Bereits vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2007 hat die Verwaltung am Einmündungsbereich der Oststraße in den Kreisverkehr nach den Richtlinien für die Anle­gung von Fußgängerüberwegen die erforderlichen Zählungen der Fußgängerquerungen und des Aufkommens an Kraftfahrzeugen vorgenommen.

 

Die höchste Querungszahl an Fußgängern wurde in der Zeit von 07.00 bis 08.00 Uhr mit 69 verzeichnet. Dabei handelte es sich augenscheinlich bei 20 Fußgängern um Grundschüler und bei 32 um Schüler weiterführender Schulen.

Im gleichen Zeitraum lag die Kfz-Belastung bei 392 Fahrzeugen.

 

 

Bewertung der rechtlichen Möglichkeiten zur Anlegung eines Fußgängerüberweges:

 

Zurzeit werden die Fußgänger am Kreisverkehr über eine Mittelinsel geführt. Die Fußgänger brauchen daher immer nur eine Fahrspur zu beobachten.

Die zu querenden Fahrbahnbreiten an der Mittelinsel betragen ca. 3,50 m und ca. 4,50 m.

 

Der Bereich wurde am 21.02.2007 von 2 Vertretern des Straßenverkehrsamts des Kreises Unna, 1 Vertreter der Kreispolizeibehörde Unna, 1 Vertreter der Polizeiinspektion Nord und 1 Vertreter der Stadt Kamen in Augenschein genommen, um die Antragslage unter die gesetz­lichen Bestimmungen, insbesondere die Richtlinien für die Anlegung von Fußgängerüberwegen, zu subsumieren.

 

Es sind insbesondere die örtlichen und die verkehrlichen Voraussetzungen sowie die Beleuch­tungssituation überprüft worden.

 

 

1. Örtliche Voraussetzungen:

 

Der Fußgängerüberweg muss für den Fahrzeugführer frühzeitig erkennbar sein, d. h. es muss eine ausreichende Sicht zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer bestehen.

 

Folgende Mindestentfernungen sind zu beachten:

 

-          Auf einer Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h muss der Fuß­gängerüberweg auf eine Entfernung von 100 Metern erkannt werden können.

 

-          Der Fußgänger selbst muss auf eine Entfernung von mindestens 50 Metern zu erkennen sein.

 

 

2. Verkehrliche Voraussetzungen:

 

Fußgängerüberwege sollen in der Regel nur angelegt werden, wenn der Fußgänger ansonsten nicht sicher die Straße queren kann.

 

 

3. Beleuchtung:

 

Durch Beleuchtung muss sichergestellt sein, dass auf dem Gehwegrand wartende bzw. sich auf dem Fußgängerüberweg befindende Fußgänger bei Dunkelheit und auch bei ungünstigen Witte­rungsverhältnissen (z.B. bei nasser Straße) vom Kraftfahrer rechtzeitig wahrgenommen werden.

 

 

zu 1.

Es wurde festgestellt, dass die Fußgängerfurt in der Mittelinsel am Kreisverkehr nur 32 m von der abknickenden Vorfahrt Nordenmauer / Oststraße entfernt liegt und damit die beiden örtlichen Voraussetzungen für die Anlegung eines Fußgängerüberweges nicht erfüllt werden.

 

Von den o.g. Sachverständigen wird dies aber mit Blick auf die abknickende Vorfahrt von der Nordenmauer in die Oststraße (Hauptverkehrsrichtung) als besonders wichtig erachtet, da eine stündliche Höchstbelastung von 667 Fahrzeugen gezählt wurde.

 

Es wird die Gefahr gesehen, dass im Falle eines Fußgängerüberweges Passanten, ohne sich visuell nach links und rechts abzusichern, die Straße queren, da sie sich hier im Vorrecht fühlen.

In diesem Fall wird weiter befürchtet, dass die Kfz-Führer bei dieser kurzen Entfernung die Fuß­gänger nicht schnell genug erfassen können und es zu Unfällen kommt.

 

 

zu 2.

Vor Ort wurde weiterhin festgestellt, dass querende Fußgänger zurzeit die Fahrspuren gut einsehen und somit in den Kreisverkehr ein- wie ausfahrende Kfz gut wahrnehmen können.

Durch die augenblickliche Situation werden Fußgänger angehalten, vor Querung der Fahrspur nach links bzw. nach rechts zu schauen (je nach Gehrichtung), um erst dann die Fahrspur zu queren. Auf der Mittelinsel angekommen, wiederholt sich der Vorgang, so dass es bei Anwen­dung normaler Achtsamkeit nicht zu unfallträchtigen Situationen kommen kann.

 

Das positive Verhalten aller Verkehrsteilnehmer spiegelt sich in der Unfallstatistik der Kreis­polizeibehörde Unna.

So sind im Zeitraum vom 01.01.2000 bis 31.01.2007 keine Unfälle mit Fußgängerbeteiligung gemeldet bzw. bekannt geworden.

 

Die verkehrlichen Voraussetzungen für die Anlegung eines Fußgängerüberweges liegen somit auch nicht vor.

 

 

zu 3.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass bei Errichtung eines Fußgängerüberweges dieser zusätz­lich ausgeleuchtet werden müsste.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die jetzt vorhandene Beleuchtung, die vorwiegend dem Kreis­verkehr dient, den Fußgängerüberweg bei ungünstigen Wetterverhältnissen nicht genügend ausleuchten.

 

 

4. Schulwegerlass

 

Nach dem Schulwegerlass sind Fußgängerüberwege vor Schulen mit Primarstufe (Grund­schulen) zur Schulwegsicherung ungeeignet, weil Primarschüler oft noch nicht über aus­reichende Erfahrung im Verkehr verfügen und schlecht in der Lage sind, sich mit den Fahr­zeugführern zu verständigen.

Zur Schulwegsicherung soll u.a. dem Bau von Mittelinseln der Vorzug gegeben werden.

 

Da, wie die Zählungen ergaben, auch Primarschüler auf dem Weg zur in der Nähe liegenden Diesterwegschule (Grundschule) die Oststraße am Kreisverkehr überqueren, verbietet sich die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ebenfalls nach dem Schulwegerlass.

 

 

Ergebnis:

 

Die Sachverständigen sind einstimmig der Meinung, dass aufgrund der verkehrlichen Gegeben­heiten zurzeit eine sichere Fußgängerquerung über die vorhandene Mittelinsel gegeben ist. Trotz der Verkehrsbelastung besteht offensichtlich ein gut ausgewogenes Verständnis zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugführern.

Bei Anlegung eines Fußgängerüberweges wird befürchtet, dass dies gestört wird.

Insbesondere Grundschüler könnten bei einem Fußgängerüberweg sich auf ihr Vorrecht ver­lassen und ohne nach links bzw. rechts zu schauen die Straße queren.

 

Aus allen o.g. Gründen sollte daher an der bisherigen Verkehrsführung festgehalten werden.


Anlagen:

 

Bürgeranregung

1 Lageplan