Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
1. Der Jahresabschluss der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2005 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 398.727,93 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.
4. Im Haushaltsjahr 2006 werden beim Produkt 57.02.01 - Anteile an Unternehmen - bei den Transferaufwendungen (Zeile 15) gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 78.727,93 Euro genehmigt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 12 Nr. 3 a des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung nach Vorberatung im Aufsichtsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisverwendung oder den Gewinnvortrag und über die Genehmigung des Lageberichts.
Der nach § 15 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft.
Die Prüfungsgesellschaft stellte im Ergebnis fest, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2005 ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt wurde und in seiner Form den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dem Jahresabschluss wurde folgender uneingeschränkter Prüfungsvermerk erteilt:
“Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.”
Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht wurden dem Aufsichtsrat entsprechend § 15 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages zur Prüfung vorgelegt.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.
Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Der Jahresfehlbetrag
2005 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH beträgt 398.727,93 Euro.
Der Produkthaushalt 2005 der Stadt Kamen sah an Transferaufwendungen für die
KBG einen Ansatz in Höhe von 290.000,-- Euro vor. Diesen Betrag hat die KBG
auch bereits im Jahr 2005 erhalten. Weiterhin wurde darüber hinaus beim
Jahresabschluss 2005 der Stadt eine Rückstellung von 30.000,-- Euro gebildet,
da entsprechend höhere Verluste für 2005 von der Geschäftsführung der KBG
angekündigt wurden.
Zum Ausgleich des
Fehlbetrages 2005 sind nunmehr weitere 78.727,93 Euro erforderlich. Der
Wertaufhellungszeitraum für den Jahresabschluss 2005 der Stadt ist bereits
abgeschlossen. Daher ist ein überplanmäßiger Aufwand im Jahr 2006 erforderlich.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei den Steuern und ähnlichen Abgaben
(Zeile 1) beim Produkt 61.01.01 – Allgemeine Finanzwirtschaft -.
Die aufgeführten Positionen sind auch in der Finanzrechnung liquiditätswirksam.
Als Anlage sind beigefügt:
1. Bilanz
2. Gewinn- und Verlustrechnung
3. Anhang zum Jahresabschluss
4. Lagebericht
5. Anlagenspiegel