Betreff
Bestellung von Herrn Stephan Alt zum Vorstandsmitglied der Städt. Sparkasse Kamen
Vorlage
103/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen genehmigt die Bestellung von Herrn Stephan Alt zum Mitglied des Vorstandes der Städtischen Sparkasse Kamen für die Zeit vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2012.


Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 14 Abs. 2 Buchstabe b Sparkassengesetz NRW ist der Verwaltungsrat einer Sparkasse zuständig für die Bestellung und Wiederbestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Vorstandes des Institutes.

Der Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse Kamen hat in seiner Sitzung am 22.11.2006 Herrn Stephan Alt für die Zeit vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2012 zum Mitglied des Vorstandes der Städtischen Sparkasse Kamen bestellt.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Buchst. e Sparkassengesetz NRW beschließt die Vertretung des Gewähr­trägers über die Genehmigung der Bestellung und der Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstandes durch den Verwaltungsrat.