Betreff
Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen
Vorlage
082/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der “Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwäs­serungssatzung der Stadt Kamen” und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

 

1.      Neufassung der Satzungsbestimmungen

 

Die bisherige Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen (BS) wurde bereits mit Ratsbeschluss vom 09.12.1999 einigen rechtlichen Erfordernissen angepasst, um zunächst die ordnungsgemäße Berechnung und Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für die Jahre ab dem Jahr 2000 sicherzustellen. Um der Fortentwicklung des Beitrags- und Gebührenrechtes durch die Rechtsprechung Rechnung zu tragen, aber auch durch die Ände­rung gesetzlicher Regelungen (z. B. Inkrafttreten des neuen Landeswassergesetzes NRW zum 11.05.2005) ist eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Satzungsbestimmungen erfor­derlich geworden.

 

Die beigefügte Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung berücksichtigt den aktuellen Änderungsbedarf. Einzelne Texte der Satzung wurden den Regelungen der inzwischen vom Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund herausgegebenen neuen Mustersatzung (Stand: 16.08.2005), die mit dem Innenministerium des Landes NRW und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der Abwasserberatung NRW abgestimmt wurde, angeglichen. Andere Bestimmungen des neuen Satzungsentwurfes, z. B. Maßstabsgestaltung zur Berechnung der Beiträge und Gebühren, wurden dagegen den individuellen Gegebenheiten der Stadt Kamen angepasst; sie wurden der bisherigen Satzung entnommen, aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung teilweise überarbeitet und in die neue Satzung aufgenommen.

 

Änderungen der Beitrags- und Gebührensätze ergeben sich durch die vorgenommen textlichen Anpassungen nicht; die Überarbeitung dient lediglich einer Klarstellung und damit der rechtlich sicheren und vollständigen Abgabenerhebung.

 

Im Wesentlichen ergeben sich gegenüber der bisherigen Satzung folgende Änderungen:

 

 

A)     Beitragsrechtlicher Teil

 

-          Präzisierung des Begriffes “Gegenstand der Beitragspflicht” (§ 2 BS)

 

-          Neben Artzuschlägen für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten auch die Festlegung von Zuschlägen für Grundstücke in “vergleichbaren Gebieten” (§ 3 Abs. 4 letzter Satz BS)

 

 

B)  Gebührenrechtlicher Teil

 

-          Darstellung der Inanspruchnahme der Abwasseranlage und der Umlegung der Kosten (§ 7 Abs. 1 BS)

 

-          Regelungen für die Veranlagung von neubezogenen Gebäuden nach Leerstand sowie bei Nutzungsänderungen (§ 8 BS)

 

-          Schätzung der Wassermengen bei defekten Wassermessern (§ 8 Abs. 5 BS)

 

-          Gebührenpflicht für die oberirdische Ableitung von Niederschlagsabwasser (§ 9 Abs. 1 BS)

 

Im Übrigen wurden kleinere redaktionelle Änderungen ohne Auswirkung auf den Regelungs­inhalt der jeweiligen Bestimmung vorgenommen.

 

 

2.      Anhebung der Gebührensätze

 

Für die Kalkulation der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagsabwasser des Jahres 2007 ergeben sich folgende grundsätzlichen Anmerkungen:

 

1     Die Steigerungsrate des Gebührenbedarfs insgesamt vom Geschäftsjahr 2006 zu 2007 beträgt 0,72 %.

2.    Die prozentuale Verteilung der Kosten und Nebenerlöse auf die Hauptkostenstellen “Schmutzwasser” und “Niederschlagsabwasser” erfolgt wie bei der Kalkulation für das Jahr 2006.

3.    Die in 2002 erfolgte Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 7,00 % auf 6,75 % hat auch Bestand für die Kalkulation des Jahres 2007.

4.    In der Kalkulation für das kommende Wirtschaftsjahr 2007 erfolgt eine Reduzierung des Gebührenbedarfs durch eine Anrechnung von handelsrechtlichen Gewinnen aus Vorjahren in Höhe von 300.000 €.

In den Kalkulationen der Wirtschaftsjahre 2000 – 2004 und 2006 hat der Eigenbetrieb bereits durch Anrechnung handelsrechtlicher Gewinne aus Vorjahren auf Erlöse in Höhe von ca. 2,1 Mio. € verzichtet.

Obwohl eine Anrechnung von Gewinnen aus Vorjahren bei der Kalkulation der Gebühren­sätze für das Jahr 2005 nicht erfolgte, hält der Eigenbetrieb damit trotzdem auch in Zukunft an seiner Vorgehensweise fest, erwirtschaftete Überschüsse aus Vorjahren zur Aufrecht­erhaltung der Gebührenstabilität bzw. zur Abfederung des Gebührenbedarfs in den kom­menden Jahren einzusetzen, nach jeweiliger Abschätzung der aktuellen betriebswirtschaft­lichen Verträglichkeit zum Zeitpunkt der Kalkulation.

Dabei ist in Zukunft darauf zu achten, dass bei der Steuerung des Gebührenbedarfs über die Anrechnung von handelsrechtlichen Gewinnen aus Vorjahren auch dem betriebswirt­schaftlichen Aspekt Rechnung getragen werden sollte, dass der freiwillige Verzicht auf Liquidität effektiv die Aufnahme von Krediten bewirken kann.

5.    Der Verlust des Jahres 2005 laut Betriebsabrechnung in Höhe von ca. 205 T€ wurde nicht in den Gebührenbedarf 2007 eingerechnet.

 

6.    Die Erhöhung der Lippeverbandsumlage von 2006 nach 2007 stellt sich mit einer Steige­rungsrate in Höhe von 1,74 % relativ moderat dar.

 

 

Die detaillierte Berechnung des Gebührenbedarfs und der Gebührensätze des Jahres 2007 für Schmutz- und Niederschlagsabwasser ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Kalkulation zu entnehmen. Neben einem Vergleich mit den Werten der Kalkulation des Jahres 2006 sind auch die Verknüpfungen zum Erfolgsplan 2007 erkennbar. In einer “Ein/-Ausgliederungsspalte” werden die differierenden Beträge zwischen Erfolgsrechnung und Kalkulation 2007 dargestellt.

Die in der Spalte “Kalkulation 2007” ausgewiesenen Werte werden dann in jeder einzelnen Zeile den einzelnen Kostenstellen zugeordnet.

 

Die Division des Gebührenbedarfs durch die ausgewiesenen Veranlagungsmengen ergibt den Gebührensatz für die Leistungseinheiten der Kostenstellen “Schmutzwasser” und Nieder­schlagsabwasser”.

 

Nach der Gebührenbedarfsberechnung errechnet sich für das Jahr 2007, nach Abzug des Gemeindeanteils und weiterer Nebenerlöse von den Gesamtkosten, ein durch Gebühren zu deckender Gesamtbedarf in Höhe von 8.530.940 €.

 

Der Mehrbedarf gegenüber der Kalkulation 2006 in Höhe von ca. 61 T€ resultiert in erster Linie aus folgenden Veränderungen der Kosten und Nebenerlöse:

 

 

Veränderung der Kosten:

 

 

Lippeverbandsumlage

+

80 T€

 

 

 

 

 

Abwasserabgabe

+

5 T€

 

 

 

 

 

Kanalinspektion

+

50 T€

 

 

 

 

 

Fortschreibung des Kanalschadenkatasters

-

248 T€

 

 

 

 

 

Aufstellung eines Indirekteinleiterkatasters

-

75 T€

 

 

 

 

 

Fortschreibung eines Höhenbolzenkatasters

-

30 T€

 

 

 

 

 

Abschreibungen

+

86 T€

 

 

 

 

 

Kalkulatorische Zinsen

+

179 T€

 

 

 

 

 

Personalkosten

-

148 T€

 

 

 

 

 

Leistungen der Stadt Kamen (nur Verwaltung)

+

166 T€

 

 

 

 

 

Sonstige

+

3 T€

 

 

 

 

 

Summe Mehrkosten:

+

68 T€

 

 

 

 

Veränderung der Nebenerlöse:

 

 

 

 

 

 

Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung

-

21 T€

 

 

Erlöse aus Derivaten

+

25 T€

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige

+

3 T€

 

 

 

 

 

 

 

Summe Mehr - Nebenerlöse:

+

7T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenmehrbedarf 2007 gegenüber 2006

=

61 T€

 

 

 

 

 

 

 

Unter Berücksichtigung der Veranlagungsmengen errechnen sich folgende Gebührensätze für das Wirtschaftsjahr 2007:

 

 

Schmutzwasser:

 

 

 

 

 

 

Gebührenbedarf

=

5.614.078 €

 

 

Frischwassermenge

=

2.447.000 cbm

 

 

 

 

 

 

 

Gebührensatz ab 01.01.2007

=

2,29 €/cbm Schmutzwasser

 

 

Gebührensatz bisher

=

2,23 €/cbm Schmutzwasser

 

 

 

 

 

Abweichung

=

+ 2,69 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederschlagsabwasser:

 

 

 

 

Gebührenbedarf

=

2.916.862 €

 

 

 

 

 

Private befestigte Flächen

=

2.978.000 qm

 

 

 

 

 

Gebührensatz ab 01.01.2007

=

0,98 €/qm private befestigte Fläche

 

 

 

Gebührensatz bisher

=

1,00 €/qm private befestigte Fläche

 

 

 

Abweichung

=

- 2,00 %

 

 

 

 

Die Konstellation der Kosten und Nebenerlöse, eine Reduzierung des Anteils Frisch­wasserverbräuche (- 47.000 cbm), demgegenüber die Erhöhung privater befestigter Flächen (+ 78.000 qm) und der hierdurch geringfügig um 0,49 % reduzierte Anteil öffentlicher befestigter Flächen bewirken im Rahmen der Kalkulation des kommenden Jahres darüber hinaus einen um ca. 21 T€ niedrigeren Gemeindeanteil für Straßenoberflächenentwässerung gegenüber der Kal­kulation des Jahres 2006, den die Stadt Kamen im kommenden Jahr zu entrichten hat.

 

Eine moderate Anhebung bzw. Senkung der Gebührensätze, die Zugrundelegung aktuell geschätzter Veranlagungsmengen und die Errechnung eines niedrigeren Gemeindeanteils bewirken im Erfolgsplan 2007 folgende Abweichungen bei den Gebührenerlösen im Vergleich zum laufenden Jahr 2006:

 

 

 

Bezeichnung

 

2007

 

2006

 

Absolute

Abweichung

 

Relative

Abweichung

 

%

Gebührenerlöse für:

 

 

 

 

- Schmutzwasser

5.603.630

5.561.600

+ 42.030

+ 0,76 %

 

- Niederschlagsabwasser

 

2.918.440

 

2.900.000

 

+ 18.440

 

+ 0,64 %

 

Gemeindeanteil

 

1.372.600

 

1.393.800

 

-  21.200

 

- 1,52 %

 

Summe

 

9.894.670

 

9.855.400

 

+  39.270

 

+  0,40 %

 

 

Auf die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung wird verwiesen.


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation)

Satzung