Betreff
Jahresabschluss der Städtischen Sparkasse Kamen zum 31.12.2005
Vorlage
065/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf eine Gewinnausschüttung in Höhe von 10 % des Jahresüberschusses an den Gewähr­träger wird verzichtet, so dass der gesamte Jahresüberschuss in Höhe von 906.771,80 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen ist.

 

In den Zeitungen “Hellweger Anzeiger” und “Westfälische Rundschau” ist auf die Auslegung der festgestellten Jahresabschlusses mit Bestätigungsvermerk in den Kassenräumen der Städtischen Sparkasse Kamen hinzuweisen.

 


Sachverhalt und Begründung):

 

Die Städtische Sparkasse Kamen hat im Geschäftsjahr 2005 einen Überschuss in Höhe von 906.771,18 € erzielt.

 

In § 28 des Sparkassengesetzes (SpkG NRW) ist geregelt, dass auf die Auszahlung des Jahresüberschusses verzichtet und dieser der Sicherheitsrücklage zugeführt werden kann.

 

Der Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse Kamen hat in seiner Sitzung am 16.06.2006 dem Rat der Stadt Kamen empfohlen, den Jahresüberschuss in voller Höhe der Sicherheits­rücklage zuzuführen und gleichzeitig auf die Auszahlung eines 10 %-igen Anteils an den Gewährträger zu verzichten.

 

Nach § 17 Abs. 2 SpkVO NRW ist der festgestellte Jahresabschluss mit Bestätigungs­vermerk in den Kassenräumen der Sparkasse auszulegen. Auf die Auslegung ist in einer von der Vertretung des Gewährträgers zu bestimmenden Tageszeitung hinzuweisen. Dies soll im “Hellweger Anzeiger” und in der “Westfälischen Rundschau” geschehen, da diese die im Stadtgebiet am weitesten verbreiteten Tageszeitungen sind.