“Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.” Dies ist der Wortlaut des § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Seit dem 01.01.1999 ist dies die Rechtsgrundlage dafür, die Betriebsergebnisse der überwiegend durch Gebühren finanzierten kommunalen Einrichtungen in zukünftige Berechnungen der Gebührensätze vorzutragen. Überdeckungen müssen, Unterdeckungen sollen vorgetragen werden. Der Vortrag von Unterdeckungen kann nur unterbleiben, wenn
- insbesondere bei Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept - besondere Gründe vorliegen. Die entsprechenden Werte können auf die bei der Jahreskalkulationen faktisch zur Verfügung stehenden nächsten zwei Jahre frei aufgeteilt oder in einem Jahr gänzlich eingebracht werden.
Als Anhang sind die Betriebsergebnisse der mehrheitlich gebührenfinanzierten Einrichtungen in einer Übersicht als Gegenüberstellung mit der jeweiligen Kalkulation beigelegt.
Kurzerläuterung:
Ergebnisse der
Betriebsabrechnungen 2005 |
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Produkt 12.02.02
Märkte |
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Gebührenrelevanter
Aufwand |
89.627
€ |
Ergebnis |
- 11.261
€ |
Ergebnis in % |
- 12,6 %
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Produkt 12.08.01
Rettungsdienst |
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Gebührenrelevanter
Aufwand |
3.887.013
€ |
Ergebnis |
- 4.481
€ |
Ergebnis in % |
- 0,1 % |
Produkt 53.02.01
Abfallwirtschaft |
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Gebührenrelevanter
Aufwand |
4.373.280
€ |
Ergebnis |
- 62.660
€ |
Ergebnis in % |
- 1,4 % |
Produkt 54.04.01
Straßenreinigung und Winterdienst |
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Gebührenrelevanter
Aufwand |
476.825
€ |
Ergebnis |
- 90.058
€ |
Ergebnis in % |
- 18,9 % |
Produkt 55.02.01
Bestattungswesen |
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Gebührenrelevanter
Aufwand |
456.778
€ |
Ergebnis |
- 33.557
€ |
Ergebnis in % |
- 7,3 % |
Produkt 12.02.02 Märkte
Die in der Höhe von - 11.261 € oder - 12,6 % nicht
unerwartete Unterdeckung ergibt sich, weil einerseits der Personalaufwand in
der Verwaltung durch Baumaßnahme “Innenstadtsanierung” und in Folge dessen die
mehrfache Verlegung der Veranstaltungen gestiegen ist. Andererseits sind durch
die verringerte Fläche auch Mindererlöse in Höhe von ca. 4.000 € zu
berücksichtigen.
Produkt 12.08.01 Rettungsdienst
Die geringe Unterdeckung in Höhe von - 4.481 € oder - 0,1 %
entspricht im wesentlichen dem Kalkulationsergebnis. Höhere Personalkosten
wurden durch Mehrerlöse aufgefangen.
Produkt 53.02.01 Abfallwirtschaft
Die Unterdeckung in Höhe von 62.660 € (= - 1,4 %) ist überwiegend auf höhere
Kosten im Entsorgungsbereich (Verbrennung) zurückzuführen, da nach
Inkrafttreten der technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASI) ab 01.06.2005
eine Deponierung der auf den Wertstoffhöfen angenommen Abfälle nicht mehr
statthaft ist. Aufgrund von Mehreinnahmen (Wertstoffhöfe und Altpapier) fiel
die Unterdeckung relativ gering aus.
Produkt 54.04.01 Straßenreinigung und Winterdienst
Die hohe Unterdeckung in Höhe von 90.058 € (= - 18,9 %) ist durch erhebliche
Mehrkosten für die intensive Durchführung der Winterwartung (Räum- und
Streudienst) zu Beginn und Ende des Jahres 2005 entstanden (Arbeiterkosten,
Winterdienst und Streusalz).
Produkt 55.02.01 Bestattungswesen
Maßgeblich sind geringere Gebührenerlöse gegenüber der Planung für die
Unterdeckung in Höhe von - 33.557 € oder – 7,3 %
verantwortlich. Im Jahr 2005 lag der Anteil der Urnenbeisetzungen gegenüber
der Kalkulation im Vergleich zu den Sargbeisetzungen um ca. 10 % höher.
Aufgrund des um ca. 70 % geringeren Gebührensatzes für Urnenbeisetzungen
- unter Berücksichtigung des Anteiles der jeweiligen Grabart – ergeben sich so
diese Mindererlöse. Im Jahr 2004 war das Verhältnis zwischen Urnen- und
Sargbeisetzung so, wie es in der Kalkulation 2005 angesetzt wurde.
Da nach wie vor Grabfelder auf beiden Friedhöfen anzulegen bzw. gänzlich zu
erneuern waren, wurden Aufwendungen in Höhe von ca. 16.000 € als Eigenleistungen
aktiviert. So wirken sie nur mit den Zinsen und Abschreibungswerten anteilig
der Nutzungsdauer in geringem Maße auf das Jahresergebnis anstatt gänzlich als
Aufwand.
Diese Betriebsergebnisse sind erstmalig auf der Basis der Buchführung nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement ermittelt worden. Die Kalkulation des Jahres 2005 erfolgte noch auf der Basis kameraler Buchführung im Herbst 2004. Ein exakter Vergleich zwischen Kalkulation und Betriebsabrechnung ist aufgrund des andersartig behandelten Buchungsstoffes daher bei einzelnen Positionen nur bedingt möglich.
Anlagen:
Gegenüberstellungen