Betreff
Reorganisation der Arbeitsgemeinschaft SGB II im Kreis Unna (ARGE)
Vorlage
053/2006
Art
Mitteilungsvorlage

Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Kreis Unna und der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2004 wurde die Arbeitsgemeinschaft gem. § 44 b SGB II gebildet. Gleichzeitig wurden mittels Dienstleistungsüberlassungsvertrag (siehe BV Nr. 261/2004) die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Kamen in die Strukturen der ARGE einbezogen.

 

Durch Beschluss des Kreistages vom 07.03.2006 hat der Kreis Unna die Führungsverant­wortung in der Arbeitsgemeinschaft übernommen. Damit ist auch die Weiterentwicklung der Verträge erforderlich geworden. Die Anpassung des Vertrages erfolgte mit Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Kreistages vom 30.05.2006.

 

Im Vorfeld dieser Beschlüsse wurde anlässlich der Sozialdezernentenbesprechungen und der Bürgermeisterbesprechungen insbesondere auch von der Stadt Kamen eine ortsnahe Betreu­ung der Betroffenen eingefordert.

 

Mit Beratung und Entscheidung hat der Kreistag in seiner Sitzung am 19.06.2006 im Wesent­lichen die Umsetzung des sog. “Zehnermodells” beschlossen und die Vertreter des Kreises im Lenkungsausschuss der ARGE mit der Umsetzung dieser Beschlüsse beauftragt.

Die erforderliche Entscheidung hat der Lenkungsausschuss in seiner Sitzung am 22.06.2006 getroffen.

Auf der Grundlage dieser Entscheidung werden in Kamen zukünftig die Leistungsgewährung, die Vermittlung, die Arbeitgeberkontakte und das Fallmanagement in einem Haus angeboten. Die Unterhaltssachbearbeitung und der Außendienst wird für die Städte Kamen, Bergkamen und Werne in Bergkamen als geographischer Mittelpunkt dieser drei Städte zentriert. Auf das beige­fügte Organigramm wird hingewiesen (Anlage 3).

 

Die Beschlüsse des Kreistages hinsichtlich der Führungsverantwortung (Sitzung 07.03.06) und der Vertragsanpassung (30.05.06) betrafen ausschließlich das Rechtsverhältnis der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, also des Kreises Unna und der Bundesagentur für Arbeit sowie der ARGE.

 

Inzwischen sind zwangsläufig Vertragskonstruktionen verabredet worden, die unmittelbar auch die Kommunen für die Dienstüberlassung ihres Personals betreffen.

 

Der Entwurf des neuen Dienstüberlassungsvertrages vom 16.08.2006 sowie auszugsweise die Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Familie des Kreises Unna für den 22.08.2006 sind in der Anlage beigefügt (Anlagen 1 u. 2).

 

Von diesem Dienstüberlassungsvertrag sind gegenwärtig 24 Mitarbeiter/innen betroffen. Diese Mitarbeiter/innen bleiben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Kamen. Dienstherr bleibt damit die Stadt Kamen, Dienstvorgesetzter der Bürgermeister der Stadt Kamen. Die Personal­aufwendungen der Stadt Kamen für diese Mitarbeiter/innen werden durch Pauschalen der ARGE ausgeglichen.

Der Teamleiter für die Leistungsabteilung wird von der Stadt Kamen gestellt.

 

Die nunmehr im Rahmen des sog. “Zehnermodells” vor Ort anzubietenden Beratungs- und Betreuungsstrukturen, mithin die operativen Geschäftsabläufe, wird die Geschäftsführung der ARGE in der Sitzung des Familien- und Sozialausschusses vorstellen.


Anlagen:

 

1.    Auszug aus der Sitzungsvorlage des Kreises Unna zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Familie am 22.08.2006

2.    Vereinbarung über die Bereitstellung von Personal durch die Agenturen für Arbeit, den Kreis Unna und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden

3.    Organigramm