Betreff
Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
045/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt folgende Umbesetzung:

 

Jugendhilfeausschuss

Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII

 

ordentl. Mitglied

bisher:                         Jörg Theis                               neu: Jörg Theis

 

stellv. Mitglied

bisher:                         Jörg Klemme                          neu: Bernhard Krüger


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII Vertreter/innen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und aner­kannten Träger an.

Das bisherige stellvertretende Mitglied des AWO Stadtverbandes, Herr Jörg Klemme steht für eine Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss nach eigener Erklärung und Mitteilung der Arbeiterwohlfahrt nicht mehr zur Verfügung.

 

Die AWO schlägt deshalb Herrn Bernhard Krüger zur Nachbesetzung vor.

 

Für Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung.

Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.