Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt folgende Umbesetzung:
Jugendhilfeausschuss
Mitglieder nach § 71
Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII
ordentl. Mitglied
bisher: Jörg Theis neu: Jörg Theis
stellv. Mitglied
bisher: Jörg
Klemme neu:
Bernhard Krüger
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle
Möglichkeit der Verwirklichung):
Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII Vertreter/innen der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger an.
Das bisherige stellvertretende Mitglied des AWO Stadtverbandes, Herr Jörg Klemme steht für eine Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss nach eigener Erklärung und Mitteilung der Arbeiterwohlfahrt nicht mehr zur Verfügung.
Die AWO schlägt deshalb Herrn Bernhard Krüger zur Nachbesetzung vor.
Für Nachbesetzungen findet das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung.
Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.