Betreff
Betriebsabrechnung des Jahres 2005 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
036/2006
Art
Mitteilungsvorlage

Die Betriebsabrechnung des Jahres 2005 der Stadtentwässerung Kamen ist in der beige­fügten Anlage (Spalten 1 – 7) ausgewiesen. Die Beträge der einzelnen Kostenarten und Leistungen der Betriebsrechnung (Spalten 6 und 7) werden aus dem Jahresabschluss 2005 (Spalten 2 und 3) der Finanzbuchhaltung entwickelt, wobei die Werte des Jahresabschlusses entweder der Ein- Ausgliederungsrechnung (Spalte 4 und 5) oder der Betriebsrechnung (Spalte 6 und 7) zugeordnet werden. In jeder Zeile muss die Summe der Beträge aus der Ein-/Ausgliederungsspalte und der Betriebsrechnung identisch sein mit der Summe des Jahresabschlusses.

 

Durch diverse Differenzierungen der Werte des Jahresabschlusses 2005 über die Ein-/ Ausgliederungsspalte weist die Betriebsrechnung 2005 eine Unterdeckung in Höhe von 204.553,07 € aus, der Kostendeckungsgrad beträgt 97,9 %.

 

Die Differenz zwischen dem Ergebnis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und dem Ergebnis der Betriebsabrechnung basiert in erster Linie darauf, dass der handelsrechtliche Ertrag aus der Auflösung der Ertragszuschüsse im Rahmen der Betriebsabrechnung und Kalkulation keinen Erlös darstellt (ca. 477 T€).

 

Darüber hinaus fallen bei den Kosten die kalkulatorischen Zinsen bei der Betriebsabrech­nung und der Kalkulation höher aus als die handelsrechtlichen Fremdkapitalzinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung (ca. 819 T€).

 

Außerdem sind im Ergebnis des Jahresabschlusses 2005 Verluste aus Anlagenabgänge (ca. 133 T€) und Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung enthalten (ca. 118 T€) , die in der Kalkulation und Betriebsabrechnung keine Kosten des Berichtsjahres darstellen.

 

Insgesamt betrachtet errechnet sich das Betriebsergebnis 2005 aus folgenden größeren Wertveränderungen im Vergleich zum Jahresabschluss 2005:

 

 

 

Ergebnis Jahresabschluss 2005

+  797 T€

./.

Ertrag aus der Auflösung der Ertragszuschüsse

477 T€

+

Aufwendungen für die Gewässerunterhaltung 

118 T€

+

Zuführung zur Pauschalwertberichtigung

4 T€

./.

Mehr- Kalkulatorische Zinsen

819 T€

+

Niedrigere Abschreibungen

23 T€

+

Anlagenabgänge

133 T€

+

Periodenfremde Aufwendungen

11 T€

+

Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen

5 T€

+

Sonstige

0 T€

=

Betriebsergebnis 2005

./.  205 T€

 

 

Die Ergänzung im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) schreibt im § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. vor, dass ab dem Jahr 1999 Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes (als Ergebnis einer Betriebsabrechnung) innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen sind. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Aus diesem Grunde kann das Betriebsergebnis des Jahres 2005 in Höhe von - 204.553,07 € als Kostenkomponente in die Kalkulation der Gebührensätze des Jahres 2007 im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff. KAG NRW vorgetragen werden.

 

Ob diese Soll-Vorschrift (siehe oben) bei der kommenden Kalkulation der Gebührensätze 2007 tatsächlich Anwendung finden wird, muss zu gegebener Zeit (Herbst 2006) ent­schieden werden, wenn alle im Rahmen der Kalkulation entscheidenden Rahmenbedin­gungen und Parameter für das kommende Wirtschaftsjahr 2007 bekannt geworden sind und der Verwaltung vorliegen.


Anlagen:

 

Betriebsabrechnung 2005