Betreff
Änderung der Benutzungsordnung und Gebührensatzung der Stadt Kamen für die Stadtbücherei
Vorlage
032/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte “Dritte Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung und Gebührensatzung der Stadt Kamen für die Stadtbücherei” wird beschlossen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Im Rahmen der aufgabenkritischen Betrachtung und vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage ist auch im Betrieb der Stadtbücherei ein maßvoller Konsolidierungsbeitrag zu fordern.

 

Die Kosten des operativen Betriebes der Stadtbücherei sind im Produktbereich 25, Produkt­gruppe 25.04, Produkt 25.04.01 etatisiert. Mit der Ergebnisrechnung des Jahres 2005 ist ein Fehlbetrag in Höhe von rd. 287.000 Euro ausgewiesen. Die Aufwendungen für das Gebäude sind in diesem Fehlbetrag nicht berücksichtigt. Diese sind im Produktbereich 11, Produkt­gruppe 11.06, Produkt 11.06.03 "Gebäudebewirtschaftung" dargestellt und werden später dem Produkt "Stadtbücherei" über die Zeile "Interne Leistungsverrechnungen" zugeordnet.

 

In der Stadtbücherei sind 8 Mitarbeiterinnen beschäftigt. Drei Mitarbeiterinnen haben Alters­teilzeit beantragt. Die jeweiligen Freizeitphasen beginnen am 01.08.2006, am 01.01.2007 und am 01.10.2010.

 

Die Stadtbücherei Kamen ist z.Z. geöffnet:

 

              Dienstag                   10.00 - 18.00 Uhr

              Mittwoch                   14.00 - 18.00 Uhr

              Donnerstag              10.00 - 18.00 Uhr

              Freitag                      10.00 - 18.00 Uhr

              Samstag                   10.00 - 13.00 Uhr

 

Mit dem Anspruch eines angemessenen Beitrags zur Haushaltskonsolidierung sind unter­sucht worden

 

  • die aktuelle Personalstruktur mit Blick auf die Nachbesetzung nach Fluktuation
  • die aktuellen Öffnungszeiten mit Blick auf eine Reduzierung zur Minderung der Betriebs­kosten
  • die Vermarktung neuer Serviceangebote
  • eine vertretbare Gebührenerhöhung.

 

Auf Leitungsebene ist der Verzicht auf die Nachbesetzung freiwerdender Stellen in den Fo­cus der personalwirtschaftlichen Betrachtung gestellt worden. Nachgehend ist diese Li­nie auch der Leiterin der Stadtbücherei vorgetragen und danach in ein Mitarbeiterinnen-Ge­spräch eingetragen worden. Schlussendlich wird akzeptiert, dass unter dem Anspruch von Mitverantwortung als Beitrag zu den Konsolidierungsmaßnahmen zum Arbeitsvertei­lungs- und Stellenplan für das Jahr 2006 k.w.-Vermerke angebracht worden sind. Die aktuelle Wo­chenarbeitszeit von 218 Stunden wird dadurch zunächst ab dem 01.08.2006 um 20 Stunden und erneut ab dem 01.01.2007 um 20 Stunden reduziert. Es ist darauf hinzuweisen, dass zu diesen Zeitpunkten weiterhin Personalkosten zu zahlen sind, allerdings wegen der Altersteil­zeitregelungen eingeschränkt. Der unmittelbare Konsolidierungsbeitrag beträgt additiv rd. 13.500 Euro und nach Ende der Freistellungsphase insgesamt rd. 39.000 Euro (1 Stelle Ende 2008, 1 Stelle Ende 2009). In welchem Umfang der weiterhin (3. Stelle) angebrachte k.w.-Vermerk faktisch wirksam wird, ist abhängig von der Personal­entwicklung. Der derzei­tige Personalkostenwert für diese Stelle (Teilzeitarbeitsplatz) beträgt rd. 20.000 Euro.

 

Eine Reduzierung der Öffnungszeiten aus energiewirtschaftlichen Gründen ist nur dann zielführend, wenn die wochenendliche Schließzeit (aktuell Sonntag und Montag) auch auf Samstag ausgedehnt wird. Überlegt worden ist, zur Kompensation des Verzichts auf die samstägliche Öffnungszeit von 10.00 bis 13.00 Uhr, eine längere Öffnungszeit am Freitag über 18.00 Uhr hinaus auf 20.00 Uhr zu organisieren. Das auch mit der Absicht, an einem Wochenendabend zusätzliche Nutzer zu gewinnen mit möglichen Vorteilen auch für die ört­liche Gastronomie. Die Mitarbeiterinnen der Bücherei haben mit Besucheranalysen belegt, dass der Samstag ein besonders nachgefragter Angebotstag ist. Das bedeutet, dass eine Schließung am Samstag nicht nur grundsätzlich dem Servicegedanken widerspricht, sondern auch die Auslastungsquote beeinflusst und daher insgesamt kontraproduktiv ist.

Unter dem Anspruch einer energiewirtschaftlichen Einsparung macht indessen nur die Schließung am Samstag Sinn. Darauf ist nach vorstehender Argumentation zu verzichten.

 

Der vorgetragene Stellenverzicht ist nur möglich durch konsequenten Einsatz moderner Technik und durch Arbeitsverdichtung. Insofern leistet das Personal der Stadtbücherei eben­falls einen eigenen Beitrag. In der interfraktionellen Sparrunde ist das vorgestellt worden und wird durch die in dieser interfraktionellen Sparrunde beteiligten Politik mitverantwortet, wie auch die nachstehend vorgetragene Einnahmesteigerung über Veränderungen in der Ge­bührenstruktur mitgetragen wird.

Im Ziel des Verwaltungsvortrages steht dabei neben der Ausgabenminderung (Personal­kostenreduzierung) auch die Einnahmenmehrung zur Senkung des Fehlbetrages im Produkt 25.04.01 "Bücherei". Die veränderte Gebührenstruktur ist durch die Bücherei erarbeitet und in der Mehreinnahme auf rd. 10.000 Euro geschätzt worden.

 


Durch Anhebung der seit 2001 gültigen Nutzungsgebühren und mit der Einführung zusätz­licher Entgelte für besondere Leistungen werden im Einzelnen erwartet:

 

              Erhöhung der Jahresgebühr                                               +          2.000,00 Euro

              Erhöhung der Gebühren für die einmalige Ausleihe           +             500,00 Euro

              Neues Entgelt für Vormerkungen                                        +          1.000,00 Euro

              Neues Entgelt für DVD-Entleihungen                                 +         6.500,00 Euro

 

Sowohl Nutzungsgebühren als auch Gebühren für Vormerkungen und DVDs wurden im Vor­feld mit umliegenden Städten und Gemeinden verglichen. Die Anhebungen bewegen sich in vergleichbarem Rahmen.

 

Mit der 3. Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung und Gebührensatzung der Stadt Kamen für die Stadtbücherei sind folgende Veränderungen zu beschließen:

 

Zu § 4

Die Nutzungsgebühr soll von 12,00 € auf 15,00 € angehoben werden.

Da die Ausweise für 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig sind, wird die Formulierung an­gepasst.

Die einmalige Ausleihe wurde schon immer praktiziert, war aber in der Satzung bisher nicht geregelt.

 

zu § 5

Da es sich bei Vormerkungen um besondere, für den Bürger erbrachte Leistungen handelt, die zusätzliche Kosten für Arbeitszeit und Kommunikationsmittel verursachen, ist ein Entgelt unumgänglich.

 

DVDs sind als Zusatzangebot seit April 2004 sukzessiv in den Bestand der Bücherei auf­genommen worden und erzielen hohe Ausleihzahlen (2005 8.400 Entleihungen). Die Attrak­tivität des Mediums sowie die von kommerziellen Anbietern erhobenen weitaus höheren Leihgebühren lassen eine Ausleihgebühr von 1,00 Euro angemessen erscheinen.

 

Bezüglich der Fernleihe soll die Formulierung “je tatsächlich erfolgte Ausleihe” in “je einge­troffener Bestellung” geändert werden.

 

Ein den vorstehenden Ausführungen entsprechender Satzungsentwurf ist als Anlage beige­fügt.


Anlagen:

 

Änderungssatzung

Gebührenspiegel Bibliotheken im Umkreis