Beschlussvorschlag:
Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2006 ein Zuschuss in Höhe von je 228,00 Euro gezahlt.
Sachverhalt und Begründung
(einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung)::
Den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen und Konzertvereinigungen) wurde in den Vorjahren ein anteiliger Sockelbetrag gewährt. Wie im Jahr 2005 soll ein Betrag von je 228,00 Euro gewährt werden.
Als förderungswürdig gelten:
1. Frauenchor im Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren
2. MGV Einigkeit Werve
3. Kinder- u. Jugendchor Frohsinn Kamen-Heeren
4. Kamener Männerchor
5. Singekreis Kamen-Heeren
6. Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren (Männer)
7. MGV Cäcilia Kaiserau
8. MGV Niegedacht Breiten (Männer)
9. MC 1875 Wasserkurl
10. Frauenchor Einigkeit Kamen
11. Shanty-Chor der Marinekameradschaft Kamen
12. MGV Teutonia Kamen
13. Frauenchor Kamen-Süd
14. Mandolinen- u. Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V.
15. Blasorchester St. Marien Kaiserau 1965
16. Mandolinen-Konzert-Gesellschaft Kaiserau
17. Blasorchester Musikfreunde Westfalen-Echo 1985 e.V. Kamen
18. MGV Sängerbund 1858 Kamen
19. MGV Kamen-Süd
20. MGV
Sangesfreunde Kamen (früher MGV Einigkeit Kamen und
kath. MGV 1881 Kamen)
Die Mittel stehen haushaltsmäßig zur Verfügung.