Betreff
Zuschussgewährung an Kamener Kulturträger (Sockelbetrag 2006)
Vorlage
026/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den förderungswürdigen Kulturträgern wird für das Jahr 2006 ein Zuschuss in Höhe von je 228,00 Euro gezahlt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung)::

 

Den als förderungswürdig anerkannten Kulturträgern (Chören, Chorgemeinschaften, Instru­mentalgruppen und Konzertvereinigungen) wurde in den Vorjahren ein anteiliger Sockel­betrag gewährt. Wie im Jahr 2005 soll ein Betrag von je 228,00 Euro gewährt werden.

 

Als förderungswürdig gelten:

 

1.    Frauenchor im Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren

2.    MGV Einigkeit Werve

3.    Kinder- u. Jugendchor Frohsinn Kamen-Heeren

4.    Kamener Männerchor

5.    Singekreis Kamen-Heeren

6.    Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren (Männer)

7.    MGV Cäcilia Kaiserau

8.    MGV Niegedacht Breiten (Männer)

9.    MC 1875 Wasserkurl

10.  Frauenchor Einigkeit Kamen

11.  Shanty-Chor der Marinekameradschaft Kamen

12.  MGV Teutonia Kamen

13.  Frauenchor Kamen-Süd

14.  Mandolinen- u. Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924 e.V.

15.  Blasorchester St. Marien Kaiserau 1965

16.  Mandolinen-Konzert-Gesellschaft Kaiserau

17.  Blasorchester Musikfreunde Westfalen-Echo 1985 e.V. Kamen

18.  MGV Sängerbund 1858 Kamen

19.  MGV Kamen-Süd

20.  MGV Sangesfreunde Kamen (früher MGV Einigkeit Kamen und kath. MGV 1881 Kamen)

 

Die Mittel stehen haushaltsmäßig zur Verfügung.