Betreff
Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen zur Zusammenarbeit im Büchereiwesen vom 16.12.1991
Vorlage
018/2006
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen vom 16.12.1991 wird zugestimmt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Im Jahre 1991 beschloss der Kreistag, das Kreisbüchereichsystem mit den Standorten Unna, Schwerte, Bönen und Kamen und der Kreisfahrbücherei zum 01.01.1992 aufzulösen und in kommunale Trägerschaft zu übergeben.

 

Vor dem Hintergrund der gut funktionierenden Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Bönen und der Stadt Kamen im Bereich der VHS haben die zwei Verwaltungen Über­legungen angestellt, einen gemeinsamen Büchereiverbund zu gründen. Als zentrale Auf­gaben sollte die Stadtbücherei Kamen die Leitung der gemeinsamen ADV, der Fernleihe und des Botendienstes übernehmen.

 

Die von der Gemeinde Bönen und der Stadt Kamen am 07.01.1992 bzw. 16.12.1991 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Büchereiwesen wurde am 03.02.1992 vom Oberkreisdirektor als untere staatliche Verwaltungsbehörde genehmigt.

 

Bedingt durch die rasante Entwicklung im EDV- und Kommunikationsbereich hat das Land NRW Projekte, die den Zugang zum Internet, die Vernetzung von Bibliotheken und die Umstellung der Fernleihe auf elektronische Bestellungen zum Ziel hatten, gefördert. Beide Bibliotheken konnten nach der Umsetzung der Landesprojekte mit dem Hochschulbibliothek­zentrum NRW ihren Servicebereich bezüglich Medienaustausch, Recherche und Fernleihe erheblich ausbauen und effizienter gestalten.

 

Die Vereinbarung ist in den letzten Jahren inhaltsleer geworden und findet in der täglichen Arbeit keine Verwendung mehr, denn die drei wesentlichen Bestandteile waren

 

>>gemeinsame EDV

...zunächst wurden nach Auflösung des Kreisbüchereisystems und nach Übernahme der Büchereien durch die Kommunen die gemeinsamen Büchereidaten Kamen/Bönen in Kamen auf einem Server verwaltet (Standleitung nach Bönen). Diese wurde schon 1999 gekappt, Bönen erhielt einen eigenen Server. Seitdem ist dieser Punkt hinfällig. Außerdem haben sich die technischen Gegebenheiten in den letzten Jahren durch den Anschluss beider Büche­reien an die Digitale Bibliothek so verändert, dass der Datenaustausch über das HBZ Köln erfolgt.

 

>>Botendienst Kamen/Bönen

... Bestände beider Büchereien sollten den Bürgern wechselseitig zur Verfügung stehen. Dieses erfolgte bis Sommer 2003 über einen Fahrdienst, der von Kamen ausgeführt und von der Gemeinde Bönen anteilig bezahlt wurde. Dieser Botendienst wurde auf Wunsch der Gemeinde Bönen eingestellt und wird seit Juli 2003 auf dem Postweg (deutlich günstiger) ausgeführt. Da durch den gemeinsamen Anschluss an die Digibib eine enge Zusammen­arbeit auf Kreisebene zwischen den Büchereien Unna, Bergkamen, Werne, Bönen und Kamen gegeben ist, wird es unabhängig von der Vereinbarung weiter einen Bestands­austausch geben.

 

>>Fernleihe

...Die Fernleihe für die Gemeindebücherei Bönen lief über die Stadtbücherei Kamen als Leitbibliothek. Seit einigen Jahren verfügt Bönen nach Änderung der LVO NRW

a)      selber über die Berechtigung zur Teilnahme an der Fernleihe und

b)      sind beide Büchereien durch den Anschluss an die Online-Fernleihe des HBZ mittlerweile autark.

 

Daher kann die Vereinbarung aus Sicht beider Verwaltungen aufgehoben werden, da sie nach technischen und bibliothekspolitischen Veränderungen mittlerweile überflüssig geworden ist.

 

Der Rat der Gemeinde Bönen hat der Aufhebung bereits Ende April 2006 zugestimmt.