Beschluss:

 

Der Rat stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Grosch erkundigte sich nach dem Einsparpotenzial durch die inter­kommunale Zusam­menar­beit in diesem Bereich.

 

Herr Hupe erläuterte, dass der neue zentrale Datenschutzbeauftragte spe­ziell geschult werde und ausschließlich mit dem Datenschutz betraut sei.

Die Stadt trage einen Kostenanteil, ebenso wie die anderen teilnehmenden Gemeinden.

Da bisher in Kamen keine volle Stelle für den Datenschutz vorgehalten wor­den sei, stelle sich die interkommunale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet anfangs relativ kostenneutral dar. Mit Blick auf die zukünftig weiter steigen­den Anforderungen im Bereich des Datenschutzes sowie der mög­lichen Teilnahme weiterer Kommunen werde durch die Zentralisierung auf lange Sicht mit einem Kostenvorteil gerechnet.