Sitzung: 26.01.2000 Gleichstellungsbeirat
Vorlage: 001/2000
Frau Grothaus stellte das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) vor und erläuterte die Kernaussagen der neuen gesetzlichen Bestimmungen. Bezogen auf die Stadt Kamen erklärte sie, dass sich zur Zeit alle Beteiligten mit dem Gesetzestext befassen. Sie selbst habe bereits an einer Fortbildung hierzu teilgenommen und für Ende März sei eine von den Gleichstellungsbeauftragten initiierten kreisweite Fortbildungsveranstaltung gemeinsam mit den Personalverantwortlichen vorgesehen.
Herr Klein erklärte, dass er das Gesetz für eine “Mogelpackung” halte, da es nach seiner Einschätzung nicht um die Gleichberechtigung, sondern um die Bevorzugung von Frauen gehe.
Frau Wennekers-Stute und Frau Schneider waren übereinstimmend der Überzeugung, dass Meinungsäußerungen, wie die von Herrn Klein deutlich zeigen würden, wie notwendig ein Gleichstellungsgesetz sei.
Frau Grothaus bestätigte die Anmerkung von Herrn Ebbinghaus, dass sie ohne Widerstände seitens der Verwaltungsleitung an allen von ihr ausgewählten Fortbildungsveranstaltungen zum Landesgleichstellungsgesetz habe teilnehmen können.
Frau Jung erkundigte sich nach der konkreten Umsetzung des neuen Gesetzes bei der Stadtverwaltung Kamen.
Herr Sostmann teilte hierzu mit, dass das Ministerium zur Zeit Durchführungsbestimmungen zum LGG erarbeite, die man abwarten wolle, um dann auch in Abstimmung mit dem Personalrat Verfahrensschritte festzulegen. Parallel hierzu habe der Bürgermeister den Fachbereich Innerer Service gebeten, die neuen Aufgaben im Sinne des Gesetzes für die Verwaltung herauszuarbeiten. Konkretere Ausführungen hierzu werde die Verwaltung in der nächsten Sitzung vornehmen.
Für Frau Schneider war es unverständlich, dass man auf Durchführungsbestimmungen des Landes warten müsse, wenn z.B. im Gesetz festgelegt sei, dass die Gleichstellungsbeauftragte in Angelegenheiten ihres Aufgabengebietes an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes teilnehmen könne.
Herr Sostmann sah keine Hinderungsgründe für die Teilnahme von Frau Grothaus an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes und zeigte sich zuversichtlich, dass auch der Bürgermeister keine Einwände habe, dass die Gleichstellungsbeauftragte an den entsprechenden Sitzungen teilnehme.
Frau Wennekers-Stute erkundigte sich, ob vorgesehen sei, für Frau Grothaus eine zusätzliche Verwaltungskraft einzusetzen, da aufgrund des Landesgleichstellungsgesetzes ein erhöhter Arbeitsaufwand auf die Gleichstellungsbeauftragte zukomme.
Herr Sostmann erklärte, dass sich erst noch zeigen müsse, ob und wie sich die Gleichstellungsarbeit verändern werde. Er sei aber sicher, dass Frau Grothaus, wenn ihre Arbeit in der bewährten Form nicht fortgeführt werden könne, entsprechenden Unterstützungsbedarf anmelden werde.