Frau Grothaus stellte das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) vor und erläuterte die Kernaussagen der neuen gesetzlichen Bestimmungen. Bezogen auf die Stadt Kamen erklärte sie, dass sich zur Zeit alle Beteiligten mit dem Gesetzestext befassen. Sie selbst habe bereits an einer Fortbildung hierzu teilge­nommen und für Ende März sei eine von den Gleichstellungsbeauftragten initiierten kreis­weite Fortbildungsveranstaltung gemeinsam mit den Personalverantwortlichen vorgesehen.

 

Herr Klein erklärte, dass er das Gesetz für eine “Mogelpackung” halte, da es nach seiner Einschätzung nicht um die Gleichberechtigung, sondern um die Bevorzugung von Frauen gehe.

 

Frau Wennekers-Stute und Frau Schneider waren übereinstimmend der Überzeugung, dass Meinungsäußerungen, wie die von Herrn Klein deut­lich zeigen würden, wie notwendig ein Gleichstellungsgesetz sei.

 

Frau Grothaus bestätigte die Anmerkung von Herrn Ebbinghaus, dass sie ohne Wider­stände seitens der Verwaltungsleitung an allen von ihr ausgewählten Fortbildungsveranstal­tungen zum Landesgleichstellungsgesetz habe teilnehmen können.

 

Frau Jung erkundigte sich nach der konkreten Umsetzung des neuen Gesetzes bei der Stadtverwaltung Kamen.

 

Herr Sostmann teilte hierzu mit, dass das Ministerium zur Zeit Durchführungsbestimmungen zum LGG erarbeite, die man abwarten wolle, um dann auch in Abstimmung mit dem Per­sonalrat Verfahrensschritte festzulegen. Parallel hierzu habe der Bürgermeister den Fach­bereich Innerer Service gebeten, die neuen Aufgaben im Sinne des Gesetzes für die Ver­waltung herauszuarbeiten. Konkretere Ausführungen hierzu werde die Verwaltung in der nächsten Sitzung vornehmen.

 

Für Frau Schneider war es unverständlich, dass man auf Durchführungsbestimmungen des Landes warten müsse, wenn z.B. im Gesetz festgelegt sei, dass die Gleichstellungsbeauf­tragte in Angelegenheiten ihres Aufgabengebietes an den Sitzungen des Verwaltungsvor­standes teilnehmen könne.

 

Herr Sostmann sah keine Hinderungsgründe für die Teilnahme von Frau Grothaus an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes und zeigte sich zuversichtlich, dass auch der Bürger­meister keine Einwände habe, dass die Gleichstellungsbeauftragte an den entsprechenden Sitzungen teilnehme.

 

Frau Wennekers-Stute erkundigte sich, ob vorgesehen sei, für Frau Grothaus eine zusätz­liche Verwaltungskraft einzusetzen, da aufgrund des Landesgleichstellungsgesetzes ein erhöhter Arbeitsaufwand auf die Gleichstellungsbeauftragte zukomme.

 

Herr Sostmann erklärte, dass sich erst noch zeigen müsse, ob und wie sich die Gleich­stellungsarbeit verändern werde. Er sei aber sicher, dass Frau Grothaus, wenn ihre Arbeit in der bewährten Form nicht fortgeführt werden könne, entsprechenden Unterstützungsbedarf anmelden werde.