Beschluss:

 

Die Verwaltung der Stadt Kamen wird beauftragt, eine fachliche und inhaltliche Einordnung des Antrages vorzunehmen und den Schulausschuss in seiner nächsten Sitzung zu informieren.

Eine Beschlussfassung ist vorzusehen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hasler wies darauf hin, dass das Thema Lärm in der gesamten Stadt eine hohe Bedeutung habe, insoweit nach Ansicht der CDU-Fraktion auch für den Bereich der Schulen aufgegriffen werden müsse. Bereits ab einer Lärmbelastung von 60 – 85 dB(A), die auch in Klassenzimmern erreicht würden, seien gesundheitliche Gefahren durch z.B. Stress festzustellen. Durch Lehrerverbände werde darauf hingewiesen, dass eine erhöhte Lärmbelastung Auswirkungen auf den Lernerfolg habe, insbesondere bei Lernstörungen und Vorerkrankungen.

Insoweit werde von der akustischen Ergonomie von Schule gesprochen.

 

Die CDU-Fraktion werde, so Herr Hasler, den von der Verwaltung eingetragenen Beschlussvorschlag mittragen, um der Verwaltung ausreichend Zeit zur Prüfung des Antrages zu geben. Er zeigte sich davon überzeugt, dass ein dann vorzulegender Beschlussvorschlag die Eckpunkte des Antrages seiner Fraktion enthalten werde.

Er wies darauf hin, dass der CDU-Fraktion bewusst sei, dass eine Beschlussfassung zum Bereich der Kindergärten nicht möglich sei, da sich diese in nichtstädtischer Trägerschaft befänden. Er begrüßte den von der Verwaltung aufgezeigten Weg, die Thematik in ein Trägergespräch einzubringen.

 

Frau Möller erklärte, dass es sich bei dem Antrag der CDU-Fraktion um einen fast identischen Antrag handeln würde, der bereits in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 29.05.2008 beraten wurde. Nach der damals einvernehmlich erfolgten Beschlussfassung sei der Antrag zurückgezogen worden. Eine erneute Antragstellung sei daher unverständlich.

Sie führte weiterhin aus, dass es in Klassenzimmern laut sein könne, dieses aber auch andere Einflussfaktoren wie Unterrichtsformen und Klassengröße habe. Sie gehe davon aus, dass die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulleitungen stehe und auf auftretende Problemlagen entsprechend reagiere.

Auf die Antragsbegründung eingehend, wies Frau Möller darauf hin, dass ein Bildungsauftrag der Kindergärten bereits seit 1974 bestehe und insoweit hier keine neue Grundlage zur Einschätzung von Lärmbelastungen bestehe.

 

In dem einen oder anderen Unterrichtsraum gebe es, sagte Herr Klanke, gewiss Probleme mit einer erhöhten Lärmbelastung. Eine Beeinträchtigung der Lernsituation aufgrund von Akustik stelle jedoch nicht das zentrale Problem in den Schulen dar. Insoweit sollte die Thematik etwas heruntergehangen werden.

 

Herr Fuhrmann wies darauf hin, dass bestehende Lärmproblematiken an der Käthe-Kollwitz-Schule und der Eichendorffschule als Hintergrund für den Antrag zu bedenken seien.

Die Verbesserung der Lärmsituationen in den Schulen stelle zwar ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar, sei jedoch dennoch von hoher Bedeutung.

 

Frau Möller wies darauf auf den bestehenden Nothaushalt der Stadt Kamen hin.

 

Nach Auffassung der CDU-Fraktion müsse, so Herr Hasler, eine Verbesserung der Lärmsituation bei den Investitionen im Bildungsbereich ganz oben stehen.

 

Herr Klanke erklärte nochmals ausdrücklich, dass nach seiner Ansicht eine Verbesserung der Lärmsituation nicht das wichtigste Thema bei der Planung der im Rahmen der Schulpauschale möglichen Investitionen darstelle.