hier: Antrag der CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der
Stadt Kamen wird beauftragt, eine fachliche und inhaltliche Einordnung des
Antrages vorzunehmen und den Schulausschuss in seiner nächsten Sitzung zu
informieren.
Eine
Beschlussfassung ist vorzusehen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Eine Beantwortung
des CDU-Antrages, so wie vorgelegt, erhebt den Anspruch auf eine umfängliche
und insofern zeitintensive Prüfung. Das ist gegebenenfalls in die Jahresplanung
der Arbeitsabläufe des FB 51 einzuarbeiten.
Überdies wären
verschiedene Organisationseinheiten der Verwaltung einzubinden. Aus diesem
Grunde wäre ein angemessener zeitlicher Vorlauf zu gewährleisten.
Grundsätzlich
allerdings ist der Antrag zunächst in die bisherige Antrags- und Beratungslage
einzuordnen und zu bewerten, ob neue Sachverhalte vorgetragen werden.
Mindestens wird die
Verwaltung einen Bericht über die bislang vorgenommenen Maßnahmen und den
jeweiligen Aufwand vorlegen. Damit werden auch die Schulformen, die Standorte
und die jeweiligen Räume benannt.
Nachrichtlich:
Eine
Antragsbefassung mit Blick auf die Situation in den Kamener
Kindertageseinrichtungen ist insofern nicht möglich, als es an kommunalen
Entscheidungskompetenzen fehlt. Allein die Träger, das sind die
Elterninitiative “Pusteblume“, das DRK, die AWO, die evangelische und die
katholische Kirche, sind in der Lage, die umfänglichen Fragen der CDU-Fraktion
zu beantworten.
Die Verwaltung hat sich mit der antragstellenden Fraktion zu diesem Punkt so vereinbart, dass in der nächsten Trägerkonferenz der Kindertageseinrichtungen über den Antrag informiert wird.