Sitzung: 01.07.2010 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 050/2010
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen nimmt den Bericht zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalens (LEP NRW) – Energieversorgung – zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die als Anlage beigefügte Stellungnahme abzugeben.
Abstimmungsergebnis: bei 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen
Zunächst wurde der zu diesem Tagesordnungspunkt eingegangene gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 01.07.2010 an die Ausschussmitglieder in Kopie verteilt.
Herr Lipinski wies auf den eingegangenen Antrag hin.
Sodann begründete Herr Diederichs-Späh den vorliegenden Antrag.
Nach Einschätzung der SPD-Fraktion werde die neue
Landesregierung sicherlich den vorliegenden Entwurf des LEP nochmals neu
bewerten, erklärte Frau Dyduch.
Seitens der Stadt Kamen sei jedoch eine Stellungnahme im Rahmen des formalen
Verfahrens abzugeben. Die Nutzung der Kerntechnologie als Brückentechnologie
entsprechend der Formulierung im Antrag von CDU- und FDP-Fraktion werde von der
SPD-Fraktion abgelehnt. Die SPD-Fraktion unterstützt die vorliegende
Verwaltungsvorlage.
Herr Kühnapfel schloss
sich den Ausführungen von Frau Dyduch an. Auch er erwarte von der neuen
Landesregierung einen neuen Entwurf des LEP mit anderen Prioritäten. Seiner
Meinung nach sei Kernkraft nicht diskutabel (Hinweis auf Asse). Auch seine
Fraktion trage die Stellungnahme der Stadt Kamen mit.
Daraufhin wies Herr Diederichs-Späh auf
den hohen Anteil der Kernenergie an der Gesamtversorgung hin, und dass deshalb
s. E. ein Ausschluss von Kernenergie nach jetzigem Stand nicht möglich sei. Er bat
um Abstimmung des vorliegenden Antrages von CDU u. FDP.
Herr Lipinski entgegnete, dass dies aufgrund der geäußerten Stellungnahmen zum Antrag nicht zielführend sei und ließ über die Beschlussvorlage der Verwaltung abstimmen.