Beschluss:

 

Herr Mösgen wird gemäß § 41 Abs.1 Ziffer c) GO NRW i.V.m. § 50 Abs.2 GO NRW i.V.m. § 71 Abs.1 S.3 GO NRW als 1. Beigeordneter der Stadt Kamen gewählt und damit zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters und zum Kämmerer bestellt.

 

Herr Mösgen ist zum 01.07.2010 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum 1.Beigeordneten der Stadt Kamen zu ernennen.

 

Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 Abs.2 Eingruppierungsverordnung nach der Besoldungs­gruppe B 2. Die monatlich zu zahlende Aufwandsentschädigung richtet sich nach den jeweils zulässigen Höchstbeträgen der Eingruppierungsverordnung.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 

 

Herr Hupe gratulierte Herrn Mösgen. Er wünschte sich eine gute Zusammenarbeit in der Verwaltung, mit den Fraktionen und den Einzelratsmitgliedern. Unter Herausstellung der Vernetzung von Arbeit und Familie, gratulierte er ebenfalls der Familie von Herrn Mösgen.

Wie mit dem Kreis Unna abgestimmt werde die Ernennungsurkunde in der nächsten Woche übergeben.

 

Herr Mösgen bedankte sich für die Wahl und den ihm entgegengebrachten Vertrauensvor­schuss. Er zeigte sich erfreut über das Ergebnis der Wahl, mit dem er so nicht gerechnet habe. Die Hoffnung auf einen Konsens bei zukünftigen Entscheidungen bekräftigte er.


Auf eine erneute ausführliche Vorstellung mit der Darstellung seines Lebenslaufes verzichtete Herr Mösgen, da er sich bereits in den Fraktionen vorgestellt und die örtliche Presse ausführlich über ihn und seinen Lebenslauf berichtet habe.

Dass er Mitglied der SPD sei bedeute nicht, dass er für ein Parteiamt antrete. Er habe ausschließlich die Interessen der Stadt im Auge. In dieser wirtschaftlich schweren Zeit würden Zusammen­arbeit, Phantasie, aber auch unpopuläre Entscheidungen notwendig sein. Er hoffe daher auf eine gute parteiübergreifende Zusammenarbeit.

Der neuen Aufgabe begegne er mit Respekt und in dem Wissen, mit einem Team von Fach­leuten zusammenarbeiten zu dürfen.