Betreff
Wahl der/s 1. Beigeordneten der Stadt Kamen und Bestellung zur allgemeinen Vertreterin / zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters sowie Bestellung zur Kämmerin / zum Kämmerer
Vorlage
039/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Frau/ Herr                                wird gemäß § 41 Abs.1 Ziffer c) GO NRW i.V.m. § 50 Abs.2 GO NRW i.V.m. § 71 Abs.1 S.3 GO NRW als 1. Beigeordnete/r der Stadt Kamen gewählt und damit zur allgemeinen Vertreterin/zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters und zur Kämmerin/zum Kämmerer bestellt.

 

Frau/Herr                                 ist zum 01.07.2010 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zur/zum 1.Beigeordneten der Stadt Kamen zu ernennen.

 

Die Besoldung erfolgt gemäß § 2 Abs.2 Eingruppierungsverordnung nach der Besoldungsgruppe B 2. Die monatlich zu zahlende Aufwandsentschädigung richtet sich nach den jeweils zulässigen Höchstbeträgen der Eingruppierungsverordnung.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Bedingt durch das Ausscheiden des Herrn Hans-Jochen Baudrexl ist die Position der/des 1.Beigeordneten nachzubesetzen.

 

Im Januar/Februar 2010 erfolgte eine überregionale Ausschreibung. Darin wurde eine dynamische Persönlichkeit mit hoher sozialer Kompetenz sowie der Befähigung zum Richteramt gesucht. Ferner werden überdurchschnittliches Engagement, Entscheidungsfreude, Durchsetzungskraft, betriebswirtschaftliches Denken und Kreativität vorausgesetzt. Umfassende Fachkenntnisse und Verwaltungserfahrung, insbesondere im Finanzsektor, werden erwartet. Die Bewerber/-innen sollen in der Lage sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivierend zu führen sowie leistungs- und zielorientiert zu leiten. Desweiteren sollen die Bewerber es verstehen, eine bürgerorientierte Verwaltung weiter zu entwickeln sowie mit politischen Gremien und dem Bürgermeister der Stadt Kamen vertrauensvoll und konstruktiv zusammenzuarbeiten.

 

Auf die überregionale Stellenausschreibung gingen hier 16 Bewerbungen ein, aus denen 3 Personen in die engere Auswahl für die Position der/des 1.Beigeordneten kamen. Diese Bewerber haben die Möglichkeit erhalten, sich den Fraktionen vorzustellen. Ein Bewerber zog am 21.04.2010 seine Bewerbung zurück.

 

Gemäß § 71 Abs.3 GO NRW müssen die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. In kreisfreien Städten und großen kreisangehörigen Städten muss mindestens einer der Beigeordneten die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. In den übrigen Gemeinden muss mindestens einer der Beigeordneten mindestens die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen.

Die Wahlzeit beträgt gemäß § 71 Abs.1 S.3 GO NRW 8 Jahre. Die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit richtet sich nach der Eingruppierungsverordnung.

 

Die Wahl der/des 1. Beigeordneten erfolgt nach § 41 Abs.1 Ziffer c) GO NRW i.V.m. § 50 GO NRW i.V.m. § 71 Abs.1 S.3 GO NRW. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Gemäß § 50 Abs.5 GO NRW zählen bei Beschlüssen und Wahlen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.

 

Die Wahl der/des 1. Beigeordneten wird gemäß § 50 Abs.2 GO NRW, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen.

Dies gilt auch dann, wenn die Geschäftsordnung vorsieht, dass Personalangelegenheiten grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind. Falls in Ausnahmefällen das Bedürfnis bestehen sollte, noch vor der Wahl eine Aussprache über die Personen der Bewerber durchzuführen, ist die Öffentlichkeit für diese Aussprache auszuschließen.

 

Mit der Wahl der/des 1.Beigeordneten ist gemäß § 19 der Hauptsatzung die Bestellung zur allgemeinen Vertreterin/zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters verbunden.

 

Die/der gewählte 1. Beigeordnete ist gleichzeitig Kämmerin/Kämmerer.