Beschluss:

 

Die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses nehmen die Zählungsergebnisse des Fuß- und Radfahrverkehrs an den Kreisverkehrsplätzen als Ergänzung der Bestandsaufnahme zur Kennt­nis.

 

Der Straßenverkehrsausschuss beschließt die im Termin der Inaugenscheinnahme am 28.10.2009 erörterten Optimierungsmaßnahmen, soweit es sich um Kreisverkehrsplätze in städtischer Baulast handelt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen sukzessive und unter Beachtung der finan­ziellen Möglichkeiten umzusetzen.

 

Soweit Kreisverkehrsplätze in der Baulast des Kreises Unna bzw. des Landesbetriebes Straßen­bau NRW stehen, sind die angedachten Optimierungsmaßnahmen mit den genannten Behör­den, mit dem Ziel der Umsetzung, zu erörtern. Die künftige Ausgestaltung ist als kommunale Vorgabe mitzuteilen.


Abstimmungsergebnis: bei 4 Enthaltungen mehrheitlich angenommen


Auf die Vorlage eingehend erläuterte Herr Brüggemann, dass die Verwaltung aufgrund der Novellierung der StVO zuversichtlich sei, die Kreisverkehre in Kamen zukünftig sicherer ge­stalten zu können

In dieser Meinung werde die Verwaltung auch durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Kreisverwaltung Unna bestärkt.

 

Für die CDU-Fraktion teilte Herr Kemna mit, dass auch seine Fraktion an einigen Kreisver­kehrs­plätzen in Kamen Verbesserungsmöglichkeiten sehe, wie in der Vorlage dargestellt.

Jedoch sei man der Meinung, dass eine Ausstattung aller innerörtlichen Kreisverkehre mit Fuß­gänger­überwegen ein Gefahrenpotential darstelle, weil einige Fußgänger undiszipliniert, dass heißt ohne auf den Kfz-Verkehr zu achten, im Vertrauen auf ihr Vorrecht, die Fußgänger­über­wege betreten würden.

Seine Fraktion habe sich daher gefragt, ob eine derartige Ausstattung der Kreisverkehre unbe­dingt erforderlich sei.

Zwar handele sich es sich bzgl. Ausstattung mit Fußgängerüberwegen bei dem Merkblatt des Jahres 2006 nun um eine Sollvorschrift, was aber nicht beinhalte, dass Fußgängerüberwege zwingend angelegt werden müssten. Es werde befürchtet, dass auch bei einigen Kraftfahrzeug­führern Irritation entstehen könnten und die Sorgfalt nachlasse, wenn sie einerseits Kreisver­kehre mit Fußgängerüberwegen und andererseits Kreisverkehre ohne Fußgängerüberwege anträfen.

Seines Erachtens würde das Zusammenspiel zwischen Fußgängern und Kraftfahrzeugführern an den Kreisverkehren in Kamen-Mitte hervorragend funktionieren, so dass keine Notwendigkeit für die Anlage von Fußgängerüberwegen gesehen würde.

Ansonsten habe seine Fraktion positiv gesehen, dass seitens der Verwaltung in der Vorlage auch die finanziellen Aspekte Berücksichtigung gefunden hätten.

 

Herr Brüggemann erwiderte, dass bereits in 2 vorherigen Sitzungen des Straßenverkehrs­aus­schusses über die Verkehrssituationen an den Kreisverkehren in Kamen per umfangreicher Vor­lagen berichtet worden sei.

Entsprechende Bedenken hätten daher eher formuliert und vorgetragen werden können.

Ferner müsse in diesem Zusammenhang betont werden, dass Ausgangspunkt für die Unter­suchungen an den Kreisverkehren bezüglich der Verbesserung der Verkehrssicherheit für Rad­fahrer und Fußgänger der Antrag von Schulvertretungen der Eichendorffschule von Ende 2008 gewesen wäre. Dieser habe die Anlage von Fußgängerüberwegen an den Fußgängerfurten des Kreisverkehrs Germaniastraße / Händelstraße / Robert-Koch-Straße / Wasserkurler Straße ge­fordert.

 

Herr Böttcher wies auf zwei Problematiken für Fußgänger an den vorhandenen Kreisverkehren innerhalb der geschlossenen Ortslage hin. So müssten zurzeit zwei Regelungen beachtet wer­den: In dem Augenblick, in dem ein Fußgänger die Fahrbahn betrete und zur Mittelinsel gehe, habe er Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr. Wenn er dann die Mittelinsel verlasse, um zur anderen Straßenseite zu gelangen, sei er wartepflichtig gegenüber dem Kfz-Verkehr.

Durch die Anlegung von Fußgängerüberwegen würde eine eindeutige Rechtslage für den Fußgänger als auch den Kfz-Verkehr geschaffen. Der Kfz-Verkehr sei dann immer warte­pflichtig.

 

Herr Grosch erkundigte sich danach, warum denn am Kreisverkehr Derner Straße / Hammer Straße / Ostenallee / Oststraße keine Fußgängerüberwege angelegt werden dürften.

Da er erst seit der neuen Legislaturperiode dem Straßenverkehrsausschuss angehöre, habe er die in der Vorlage genannten Unterlagen der Sitzung am 06.03.2007 nicht zur Hand.

 

Herr Koßmann führte aus, dass ein querender Fußgänger gem. den Richtlinien für die Anlegung von Fußgängerüberwegen vom Kfz-Verkehr bereits ab einer Entfernung von 50 m zu erkennen sein müsse (auch bei Regen und Dunkelheit).

Diese Voraussetzung sei nicht erfüllt gewesen, so dass aus Gründen der Verkehrssicherheit kein Fußgängerüberweg angelegt werden durfte bzw. künftig dürfe.