Beschluss:

 

1.                  Zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II im Bereich der Stadt Kamen werden die vorgelegten Projekte als zusätzliche Investitionsmaßnahmen der Stadt Kamen für den Zeitraum von 2009 bis 2010/2011 beschlossen. Der Objektbeschluss umfasst die optional aufgeführten Potenzial- bzw. Ergänzungsmaßnahmen.

 

2.                  Die Kostenvorausschätzungen werden zur Kenntnis genommen.

 

3.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Detailplanungen jeweils voranzutreiben und eine zügige und konjunktureffiziente Realisierung nach Machbarkeit unter Anwendung der vereinfachten Vergabebestimmungen sicherzustellen. Das schließt die Berichtspflicht über den Verfahrensfortgang und eine im einzelnen notwendige Beratung bzw. Entscheidung über Detailplanungskonzepte in den jeweils zuständigen Fachausschüssen ein.

 

4.                  Dem Rat der Stadt Kamen wird empfohlen, im Haushaltsjahr 2009 die für die geplanten Investitionen notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 4.579.133 Mio. Euro außerplanmäßig bereitzustellen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hupe informierte, dass ein Sachantrag der FDP-Fraktion vorgelegt wurde.

Zum Verfahren schlug er vor, zunächst die Vorlage zu behandeln und anschließend über den Antrag der FDP-Fraktion zu befinden.

Es wurden keine Bedenken gegen diese Vorgehensweise erhoben.

 

Herr Baudrexl rief die frühzeitige Information über das Konjunkturpaket II und die Vorstellung möglicher Fördermaßnahmen in der letzen Sitzung des Hauptausschusses in Erinnerung. Die Rechtslage sei zwischenzeitlich weiter konkretisiert, eine Vielzahl offener Rechtsfragen und Auslegungsfragen z.B. zur Zusätzlichkeit oder zum Investitionsbegriff geklärt. Parallel wurde das Maßnahmenpaket weiter überarbeitet. Die Beschlussvorlage mit der entsprechenden Maßnahmenliste stehe nun zur Entscheidung an. Die Maßnahmen der Förderbereiche Bildungsinfrastruktur und Infrastruktur seien in zwei Kategorien unterteilt. Die Kategorie 2 habe eine nachrangige Priorität.

Die Infrastrukturmaßnahmen seien zum Teil noch detaillierter zu planen, um eine realistische Kostenschätzung vornehmen zu können. Eine weitergehende Projektbegleitung durch den Planungsausschuss sei notwendig.

Im Bereich der Bildungsinfrastruktur sei zu bedenken, dass die Sanierung der Turnhalle der Friedrich-Ebert-Schule nur dann teilweise oder vollständig zum Zuge komme, wenn nach Durchführung der Kategorie1 Maßnahmen noch finanzieller Spielraum bestehe oder sich herausstelle, dass einzelne Maßnahmen der Kategorie 1 nicht die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Dazu könne es nach aktueller verfassungsrechtlicher Diskussion kommen. Umstritten sei derzeit noch, ob der Artikel 104 b des Grundgesetzes als Rechtsgrundlage für die Gewährung der Finanzhilfen ausreiche. Problematisch werde gesehen, dass der Bund in dem Bereich der Schulen keine Gesetzgebungsbefugnisse habe. Die Formulierung im Zukunftsinvestitionsgesetz sei missverständlich. Betroffen seien diejenigen Schulinfrastrukturmaßnahmen, die nicht den Schwerpunkt der energetischen Sanierung haben. Ein Klärung evtl. sogar Grundgesetzänderung werde kurzfristig erwartet.

Empfohlen werde deshalb, an der vorgeschlagenen Maßnahmenliste festzuhalten und sie unter den Vorbehalt der endgültigen Rechtmäßigkeit zu stellen. Ersatzweise könne die Maßnahme der Kategorie 2 umgesetzt werden.

Auf Nachfrage von Herrn Kühnapfel nannte Herr Baudrexl als Vorbehaltsmaßnahmen die Erneuerung der beiden Hallenfußböden, die Erweiterung der Nebenraumprogramme an zwei Schulsporthallen und die Gestaltung der Schulhöfe an weiterführenden Schulhöfe.

 

Herr Hasler befürwortete die Beschlussvorlage mit der Maßnahmenliste grundsätzlich und stellte in Aussicht, dass die CDU-Fraktion unter der Prämisse der weiteren rechtlichen Prüfung und Berücksichtigung der jeweils geltenden Rechtslage zustimmen werde. Begrüßt werde die Lockerung vergaberechtlicher Verfahren im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket. Er verwies auf mögliche Einzelfallprüfungen durch den Bundesrechnungshof und das Risiko der Rückzahlung von Fördermitteln.

 

Herr Hupe versicherte, dass nur rechtskonforme Maßnahmen umgesetzt werden. Auftragsvergaben würden bereits nach den erleichterten Bestimmungen abgewickelt. Er hoffe, dass möglichst viele lokale und regionale Betriebe davon profitieren.

 

Die SPD-Fraktion werde – so Frau Dyduch – die Umsetzung des Konjunkturpaketes in Kamen weiter konstruktiv begleiten. Dabei sei der rechtliche Rahmen nicht diskutabel. Alle Maßnahmen seien wünschenswert und würden deshalb begrüßt. Damit verbunden sei die Absicht, spürbare positive Anreize in die regionale Wirtschaft geben zu können.

 

Besonders lobenswert sind nach Meinung des Herrn Kühnapfel alle energetischen Sanierungen. Unter diesem Gesichtspunkt werde auch die Notwendigkeit für die Verbesserung des Stellplatzes im Bereich der Konzertaula nicht gesehen. Er stelle deshalb den Antrag, diese Maßnahme nicht vorzusehen und stattdessen die energetische Sanierung des Gebäudekomplexes an der Gutenbergstraße vorzuziehen in die Kategorie 1.

 

Herr Baudrexl gab zu bedenken, dass die energetische Sanierung derzeit zentraler Förderschwerpunkt in einer Reihe weiterer Förderprogramme auf allen Ebenen bilde. Selbst für den privaten Bereich würden sehr zinsgünstige Darlehen angeboten. Bauliche Maßnahmen beziehen sich auf immer die gleichen Gewerke Heizung, Fenster, Fassaden oder Dachsanierungen und träfen insofern nur ein begrenztes Klientel an Unternehmen. Das sei aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ungünstig. Die Förderanreize des Konjunkturprogramms sollten breit und branchenübergreifend abgeschöpft werden. Vor diesem Hintergrund habe man bewusst versucht, einen Mix vorzuschlagen, nicht nur fokussiert auf energetische Maßnahmen.

 

Herr Kissing hielt es für besonders begrüßenswert, dass 83% des Förderaufkommens in Investitionen auf kommunaler Ebene investiert werden könnten. Nach eingehender Diskussion der hier vorgeschlagenen Maßnahmen, sei seine Fraktion zu dem Ergebnis gekommen, dass in allen Fällen generell die Notwendigkeit bestehe. Eine Grundsatzdiskussion über einzelne Maßnahmen werde der Stadt nicht helfen. Es komme jetzt darauf an, gemeinschaftlich eine zügige Umsetzung auf den Weg zu bringen.

 

Auf den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN nahm Herr Lipinski Bezug. Er bat den Aspekt zu bedenken, dass die Parkfläche an Gymnasium und Konzertaula ja bereits bestehe und als solche genutzt werde. Hier werde nicht ein neuer Stellplatz geschaffen. Die vorhandene Fläche werde befestigt, um geordnetes Parken zu ermöglichen. Das fördere zudem den Kulturbereich, weil der Platz von den Besuchern der Konzertaula genutzt werde. Die SPD-Fraktion werde den Antrag deshalb ablehnen.

 

Herr Grosch signalisierte grundsätzliche Zustimmung. Die juristischen Hindernisse seien allerdings kritisch zu bewerten. Er fragte, welche Entscheidungen juristischer Art noch zu erwarten seien. Er befürwortete den Förderschwerpunkt der energetischen Sanierungen besonders und hielt den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN für sinnvoll. Nicht ganz nachvollziehen konnte er mit Blick auf die im Schulbereich geplanten Maßnahmen, dass die für den 31.03. vorgesehene Sitzung des Schul- und Sportausschusses abgesagt worden sei.

 

Herr Baudrexl stellte klar, dass lediglich der verfassungsrechtliche Aspekt der Ermächtigungsgrundlage des Artikel 104 b des Grundgesetzes einer Klärung  bedürfe. Maßnahmen unter diesem Vorbehalt würden erst durchgeführt, wenn Rechtsklarheit bestehe.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass eine qualifiziertere fachausschussliche Beratung in einer Woche nicht leistbar sei. Mit den Vorsitzenden des Schul- und Sportausschuss sei das so abgestimmt worden. Der Haupt- und Finanzausschuss sei das geeignete Bündelungsgremien und könne mit der heutigen Entscheidung die Maßnahmen auf den Weg bringen.

Ergänzend erinnerte Herr Baudrexl an die Festlegung des Haupt- und Finanzausschusses für die Objektbeschlussfassung. Eine Zielsetzung des Programms sei es, zügig und unbürokratisch in die Umsetzung zu kommen. Das klassische kommunalpolitische Beratungsverfahren mit Beteiligung aller Fachausschüsse entspräche der gewollten Zügigkeit jedoch nicht.

Der Schul- und Sportausschuss werde selbstverständlich über den Fortgang der Projekte informiert.

 

Das Argument fehlender Vielfalt energetischer Sanierungsmaßnahmen konnte Herr Kühnapfel nicht nachvollziehen. Er halte an seinem Antrag fest. Er halte eine andere Nutzung für die Fläche durchaus für überlegenswert.

 

Herr Kloß führte aus, dass er die Euphorie nicht teile. Das Konjunkturpaket sei nur aus neuen Schulden finanzierbar. Dass überwiegend in Turnhallen investiert werde und nicht direkt in die Ausstattung der Schulen, halte er für unzureichend. Unklar sei zudem, wie die Rückzahlung der Fördermittel organisiert werden solle. Aufgrund ein Vielzahl ungeklärter Fragen, sei das Programm in seiner Wirkung in Frage zu stellen.

 

Herr Hupe entgegnete, dass die Stadt jährlich erhebliche Mittel aus dem Fachräumeprogramm für die notwendige Ausstattung der Biologie-, Chemie- oder Physikräume aufwende. Das gelte gleichermaßen für die Internet-Anbindung der Schulen aus dem Programm „Schulen ans Netz“.

Dass das Programm schuldenfinanziert sei, sei richtig, dürfe im Umkehrschluss aber nicht dazu führen, dass sich die Stadt dem verweigere. Selbst wenn man bezweifele, die Wirtschaftskrise verhindern zu können, dürfe man zumindest den Versuch der Linderung durch sinnvolle Teilhabe nicht unterlassen.

 

Herr Lipinski erinnerte an die in ihrem Ausmaß vergleichbare Weltwirtschaftskrise in den 20ziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Aufgrund der Folgen des damals restriktiven Verhaltens müssten zur Linderung der Krise alle verfügbaren Mittel jetzt entgegen gesetzt werden.

 

Die Anmerkung von Herrn Kloß griff Herr Klanke auf und berichtete, dass die SPD-Fraktion mit den Schulleitungen Informationsgespräche geführt habe. Die weiterführenden Schulen seien mit ihrer Ausstattung zufrieden und begrüßten die geplanten Maßnahmen einschließlich der Schulhofoptimierungen falls sie denn zulässig seien.

 

Herr Grosch räumte ein, dass Skepsis an der Wirkungskraft angesichts des Umfangs des Förderprogramms von nur 10 Milliarden Euro durchaus angebracht sei, wenn man bedenke, dass als Soforthilfe in der Bankenkrise allein 110 Milliarden Euro bereit gestellt wurden.

 

Beratung FPD-Antrag

 

Herr Knop begründete den schriftlich vorlegenden Antrag und hoffte auf Hilfsmöglichkeiten für die Erhaltung des Kiosks als Infrastrukturmaßnahme im Bahnhofsbereich aus Fördermitteln.

 

Die Beratungen und Entscheidungen zum Bahnhofsumfeld einschl. Parkhaus im Planungs- und Umweltausschuss rief Herr Hupe in Erinnerung. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten können für den Neubau eines Kiosk im Bahnhofsbereich keine Subventionen gewährt werden. Er halte das für nicht akzeptabel zur Abwendung von Arbeitslosigkeit im Einzelfall. Gleichwohl habe man eingehende Gespräche mit dem Betroffenen geführt, der im übrigen die städtebaulichen Planungen begrüße und Hilfsmöglichkeiten für ihn ausgelotet. Es sei gelungen, ihm eine Beschäftigungsperspektive im Bereich der Arbeiterwohlfahrt zu eröffnen.

 

Dass der Kiosk eine dringend erforderliche Infrastrukturmaßnahme darstelle, bezweifelte Frau Dyduch. Hier fehle es schon an städtebaulicher Nachhaltigkeit. Mit Blick auf die Vielzahl von zur Zeit in der Stadt gefährdeten Arbeitsplätzen beispielsweise bei Hertie oder beim LSZ, sei die beantragte Maßnahme unverhältnismäßig.

 

Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion

 

Der Antrag wurde bei 5 Enthaltungen einstimmig abgelehnt

 

 

Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

 

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN wurde mit Mehrheit bei 1 Ja-Stimme abgelehnt.