Beschluss:

 

 

1.      Der Rat der Stadt Kamen stellt fest,

·         dass sich durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ein erhöhter kommunaler Aufwand zur (Mit-) Finanzierung der Kindertageseinrichtungen einstellt,

·         dass zwangsläufig durch das Gesetz das erwartete 19 %-ige Elternbeitragsaufkommen erhöht wird,

·         dass trotz massiver Forderungen der Gemeinde, Städte und Kreise durch das Land keine einheitliche Elternbeitragstabelle entwickelt und vorgegeben worden ist,

·         dass sich das Land weigert, zur Unterstützung der Kommunen in strukturell unterfinanzierten Regionen die Elternbeitragsdefizite auszugleichen.

 

2.      Der Bürgermeister wird aufgefordert, auf den Städte- und Gemeindebund mit dem Ziel einzuwirken, dass dieser weiterhin die landesweite Einführung sowohl einer einheitlichen Elternbeitragstabelle, als auch eines Elternbeitragsdefizitausgleichs-verfahren verfolgt.

 

3.      Die durch die Verwaltung mit der neuen Elternbeitragstabelle vorgetragenen Einnahmeverluste (Differenz zwischen den im Gesetz unterstellten 19 % Elternbeitragsaufkommen und der für die Stadt Kamen angestrebten rd. 15 %) in Höhe von rd. 240.000 € werden trotz angespannter Haushaltslage als freiwillige Leistung gestützt.

 

4.      Freiwillige Leistungen

·         durch Senkung des Trägeranteils der kirchlichen Träger von 12 % auf 10 % (ggf. für die katholischen Einrichtungen adäquat die aktuelle Gruppenregelung)

·         durch Übernahme des Eigenanteils der Einrichtungen der AWO

·         durch Übernahme des Eigenanteils der Einrichtung des DRK

·         durch Senkung des Trägeranteils der Elterninitiative von 4 % auf 1,2 %

werden weiterhin gewährt.

 

5.      Für Kinder, die derzeit eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Tagespflege betreut werden, wird befristet bis zum 31.07.2011, in den Fällen, in denen der neu festzusetzende Elternbeitrag den bisherigen Elternbeitrag um mehr als 25 % übersteigt, eine Übergangsregelung in der Form getroffen, dass der Elternbeitrag in der Höhe des bisherigen Beitrages plus 25 % festgesetzt wird.

 

6.      Die Förderung der Wichtelgruppen als freiwillige Leistung ist fortzuführen.

 

7.      Der Rat der Stadt Kamen beschließt auf Grundlage des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) die “Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Kamen vom 14.02.2008”, mit der die Elternbeiträge zum 01.08.2008 neu strukturiert werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

zu        Punkt 1: bei 1 Enthaltung und 17 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

            Punkt 2: bei 17 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

            Punkt 3: bei 15 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

            Punkt 4: bei 15 Enthaltungen einstimmig angenommen

            Punkt 5: bei 17 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

            Punkt 6: einstimmig angenommen

            Punkt 7: bei 3 Enthaltungen und 16 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 


Frau Dyduch verwies auf die differenzierten Beratungen im Jugendhilfeausschuss und die ge­trennte Abstimmung über die Verwaltungsvorlage und nahm für die SPD-Fraktion grundsätzlich Stellung. Im Ergebnis werde das KiBiz der von vielen Kommunen erwarteten Umstrukturierung insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung nicht gerecht. Vielmehr führe es für die Kommu­nen, die Träger und die Eltern zu einschneidenden Veränderungen mit hohen Belastungen. Auf breite Kritik stoße die fehlende Planungssicherheit und die im Landesvergleich unterschiedliche Kostenbeteiligung von Eltern in finanziell besser ausgestatteten Kommunen. Sie teilte mit, dass ihre Fraktion dennoch der Beschlussvorlage in allen Punkten zustimmen werde. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Beitragsstaffelung sei sozial gerecht und angemessen. Die Stadt müsse einen freiwilligen Finanzierungsbeitrag von rd. 240.000 Euro schultern. Das hielt sie mit Blick auf die angespannte Haushaltslage für noch vertretbar. Zu bezweifeln sei, dass eine voll­ständige Abdeckung des 19 %igen Anteils durch Elternbeiträge, wie sie das KiBiz unterstelle, in Kamen überhaupt erreichbar sei. Die zur Planung durchgeführte Elternbefragung weise nach, dass alle Betreuungsangebote und unterschiedliche Betreuungszeiten nachgefragt worden seien, wobei vornehmlich ein Stundenkontingent von 35 Stunden/Woche bevorzugt werde.

Das ehrgeizige politische Ziel, ein bedarfsgerechtes und nachfrageorientiertes Platzangebot in Kindertageseinrichtungen kostenfrei vorhalten zu können, werde weiterhin angestrebt, jedoch sei dies aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Kamen in absehbarer Zukunft nicht leistbar.

 

Frau Scharrenbach verwies auf Unzulänglichkeiten des GTK. Sie nannte beispielhaft die flä­chendeckende Sprachförderung, die Tagespflege sowie den Offenen Ganztag. Aus diesem Grund sei eine grundlegende Gesetzesvorgabe erforderlich geworden. Bedingt durch diesen Systemwechsel sei die Notwendigkeit einer geänderten Finanzierung eingetreten.

Die Ablehnung des KiBiz auf breiter Ebene sei für sie nicht nachvollziehbar. Über den Geset­zesentwurf habe im übrigen Konsens u.a. mit dem Städte- und Gemeindebund bestanden.

Ihre Fraktion werde der Verwaltungsvorlage nicht in jedem Punkt zustimmen. Der Finanzie­rungsvorschlag bevorzuge die freien Träger AWO und DRK gegenüber den Kirchen und der Elterninitiative. Die vorgelegte Beitragssatzung werde abgelehnt, weil die Beitragsstaffelung die mittleren Einkommensstufen erheblich belaste. Eine ausgewogene Festsetzung sei nicht zu erkennen Sie forderte eine stärkere Entlastung für Familien.

 

Herr Kaminski räumte ein, dass das KiBiz im Konsens mit dem Land und den Trägern bzw. Kommunen entstanden sei. Gleichwohl fehle es aber an der Chancengleichheit von Kindern insbesondere im Bereich der Bildungspolitik. Finanziell besser ausgestattete Kommunen wie z.B. in Ostwestfalen könnten durchaus einen höheren Anteil für die Förderung von Kindern auf­bringen. Er bescheinigte dem Jugendhilfeausschuss gute Arbeit und wies auf die achtbare Ju­gendpolitik in Kamen hin. Jedes neu eingeführte Gesetz bringe zunächst Umsetzungsprobleme mit sich. Daher plädiere er für eine Sachstandsanalyse nach einem Jahr.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne, so Frau Möller, insgesamt den Beschlussvorschlag mit Ausnahme des 7. Punktes unterstützen. Sie gehe von einer getrennten Abstimmung der einzelnen Beschlusspunkte aus. Sie verdeutlichte, dass das KiBiz eine enorme Belastung für die Einrichtungen darstelle und verwies beispielhaft auf die Sprachförderung. Bislang lag der Schwerpunkt der Sprachförderung in den Gruppen. Durch das KiBiz werde nun nur noch Geld für förderungsfähige Kinder gewährt. Kritisch bewertet werde die enorme Planungsunsicherheit für die Träger. Der jährliche Nachfragebedarf bestimme künftig das Angebot und wirke sich da­durch unmittelbar auf die Öffnungszeiten und die Personalausstattung aus. Zu bemängeln sei, dass das Land bislang noch keine Verfahrensvorgaben zur Umsetzung des neuen Gesetzes erlassen habe. Außerordentlich bedauerlich sei, dass die Landesregierung keine landesweit geltenden einheitlichen Elternbeiträge vorgegeben habe, damit in allen Kindergärten die glei­chen Standards gegeben seien. Eine klare Begünstigung der Familien aus gut finanzierten Re­gionen wie z. B. am Niederrhein stelle eine große soziale Ungerechtigkeit dar.

Abschließend teilte sie mit, dass ihre Fraktion die vorgelegte Beitragssatzung nicht unterstützen werde. Die Einkommensstaffelung sei aus ihrer Sicht ungerecht und beeinflusse das Wahlver­halten der Eltern. Sie hielt anders gestaffelte Beitragsfestsetzungen für möglich.