Beschluss:

 

Vom Gewinnvortrag in Höhe von 2.606.066,61 Euro gemäß Bilanz der Stadtentwässerung Kamen zum 31.12.2006 wird ein Betrag von 1.387.000,-- Euro an die Stadt Kamen ausgeschüttet.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Kloß führte aus, dass die BG-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. Insgesamt habe die Stadtentwässerung Kamen (SEK) gute Arbeit geleistet und sei gut aufgestellt. Er sehe die SEK als einen Betrieb mit autonomer Rechnungs- und Bilanzführung. Durch dieses System werde eine höhere Gebührengerechtigkeit erzielt. Er vertrat die Auffassung, dass die erwirtschafteten Gewinne innerhalb von 3 Jahren in die Gebührenkalkulation zwecks Gebührenreduzierung einfließen müssten. Durch die Ausschüttung eines Teilbetrages des Gewinnvortrages an die Stadt Kamen sei dies nicht möglich. Daher bedeute die Gewinnabführung unmittelbar eine finanzielle Belastung des Gebührenschuldners.

 

Herr Hupe nahm auf die Ausführungen des Herrn Kloß Bezug und wies auf den Unterschied einer Gewinnentnahme und die Ausschüttung eines Teilbetrages aus dem Gewinnvortrag hin. Das vorliegende Missverständnis führe zu einer falschen Darstellung der Fakten.

 

Herr Baudrexl erläuterte ergänzend die Bedeutung des Geldflusses und den Abfluss liquider Mittel. Er hob hervor, dass lediglich Gewinne, die bereits in vergangenen Wirtschaftsjahren erwirtschaftet wurden, als Gewinnausschüttung für den städtischen Haushalt genutzt würden. Das Eigenkapital der SEK werde dadurch nicht geschmälert, die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung werde durch die vorgeschlagene Verfahrensweise nicht beeinträchtigt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise sei im übrigen detailliert im Betriebsausschuss diskutiert worden.

 

Herr Kissing sah in der Gewinnentnahme eine einmalige Vorgehensweise, die nicht in den nächsten Jahren wiederholt werden könne. Diese Entscheidung werde seitens der CDU-Fraktion mitgetragen. Durch die Entnahme eines Teils des Gewinnvortrages könne der Stadt ein gewisser finanzieller Freiraum geschaffen werden. Er habe gehofft, auf diesem Wege die Erhöhung der Elternbeiträge zu vermeiden. Trotzdem dürfe die Nettoneuverschuldung des Eigenbetriebes von 7,6 Mio. Euro nicht außer acht gelassen werden.

 

Frau Dyduch bezeichnete die Gewinnentnahme als eine legitime wirtschaftliche Vorgehensweise, von der die Bürger letztendlich profitierten. Die Entnahme eines Betrages aus dem Gewinnvortrag stehe nicht im Zusammenhang mit dem Gebührenhaushalt der Stadtentwässerung. Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation werde es nicht geben.

 

Den Ausführungen von Frau Dyduch schloss sich Herr Kühnapfel an. Die getroffene Lösung stelle die derzeitige Rettung vor einem Nothaushalt dar und werde von seiner Fraktion begrüßt.

 

Der von der Stadtentwässerung erzielte Gewinn sei, so Herr Kaminski, durch die Bürger der Stadt Kamen erwirtschaftet worden. Durch die Abführung eines Teilbetrages läge eine versteckte Steuererhöhung vor.

 

Herr Baudrexl zeigte auf, dass das Gebührenaufkommen die Haupteinnahmequelle der Stadtentwässerung sei. Grundlage hierfür sei die Gebührenkalkulation, die entsprechend dem KAG aufzustellen sei. Dabei dienten kalkulatorische Größen der Innenfinanzierung sowie der Investition in Kanälen. Die SEK sei ein Betrieb mit hoher Eigenkapitalbindung. Dadurch sei die einmalige Abführung eines Betrages aus dem Gewinnvortrag vertretbar.