Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (in der derzeit gültigen Fassung):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB i.V.m. §233 (1) sowie § 244 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I Satz 2141, 1998 I Satz 137) zuletzt geändert durch das Europa­rechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau)

 

1.      über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

2.      den Bebauungsplan Nr. 68 Ka “Im Grund” gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB (Bau­gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem vorliegenden Plan ersichtlich.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Nach dem Hinweis auf Änderungen im Städtebaurecht (BauGB, EAG) und entsprechender Überleitungsvorschriften ging Herr Liedtke auf die Beschlussvorlagen zu den Tagesordnungs­punkten 6 – 10 ein. Die hier behandelten Bebauungspläne seien bekannt, im Verfahren weit vorangeschritten und sollen bis zum 20. Juli d. J. noch nach altem Recht abgeschlossen werden.

 

Herr Schneider nahm Bezug auf die besondere Bedeutung der Wohnnutzung im B-Plan Nr. 68 Ka “Im Grund” und sprach sich dafür aus den Wohnungsbestand zu sichern. Er bat die Verwal­tung sicherzustellen, dass keine andere Nutzungsart als “Wohnen” in den Obergeschossen zugelassen werde.

 

Herr Kühnapfel begrüßte die Änderungen im BauGB, die auch zu einer umfangreicheren Umweltprüfung in der Bauleitplanung verpflichten. Die Beschlussvorlage werde unterstützt.