Sitzung: 15.12.2004 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 264/2004
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 17.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):
Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:
1. über die im Rahmen der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten
Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;
2. den Bebauungsplan Nr. 34 Ka-Me “Jakob-Koenen-Straße” gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beiliegenden Plan ersichtlich. Innerhalb dieses Geltungsbereiches werden die Festsetzungen des bis dahin rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 “Westick” mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 34 Ka-Me “Jakob-Koenen-Straße” aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen