Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NRW (i.d.F.d.B. vom 17.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:

 

1.  über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

2.  den Bebauungsplan Nr. 34 Ka-Me “Jakob-Koenen-Straße” gem. § 10 BauGB (Bau­gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem bei­liegenden Plan ersichtlich. Innerhalb dieses Geltungsbereiches werden die Festsetzungen des bis dahin rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 “Westick” mit Rechtskraft des Bebau­ungsplanes Nr. 34 Ka-Me “Jakob-Koenen-Straße” aufgehoben.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


In der Erläuterung der Beschlussvorlage verdeutlichte Herr Liedtke, dass hier ein beson­deres Augenmerk auf die Berücksichtigung der Belange der Anwohner zu werfen war. Die Punkte wurden gutachterlich geprüft und abgewogen.

 

Herr Nieme erkundigte sich, warum die südliche Bebauung an der Königstraße nicht bei der Überplanung einbezogen wurde.

 

Herr Liedtke erklärte, dass der Bebauungsplan eine sinnvolle städtebauliche Abgrenzung des Geltungsbereiches darstelle.

 

Auf die Anfrage von Herrn Nieme zur geplanten Tiefgarage erläuterte Herr Liedtke, dass diese vorgesehen sei, zulässig sei und nach dem ihm bekannten Planungsstand voraus­sichtlich 40 Parkmöglichkeiten vorsehe.

 

Herr Schneider erkundigte sich, ob mit den Anwohnern ein Konsens über die Parkzeiten erzielt werden konnte.

 

Herr Liedtke wies darauf hin, dass dem Bauherrn die angesprochene Parkplatzproblematik bekannt sei und eine Lösung dieses Problems zugesagt habe. Entsprechende Auflagen würden unter Berücksichtigung der Festsetzungen des Bebauungsplanes über die Bau­genehmigung dem Bauherrn aufgegeben. Die Interessen der Anwohner sollen Berück­sichtigung finden.

 

Herr Stahlhut ergänzte, dass die Beschwerden und Anregungen aus den beiden Bürger­anhörungen in die Planung eingeflossen seien und auch die Sportschule habe sich dahin­gehend sehr kooperativ gezeigt (z.B. in Bezug auf die Einfahrten zu Parkplatz und Tief­garage). Er hob in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung der Einrichtung “Sportschule Kaiserau” für die Stadt Kamen hervor.

 

Herr Nieme bat um weitere Infos zu der Baumaßnahme.

 

Daraufhin erklärte Herr Dornblüth, dass diese in einer der folgenden Sitzungen unter dem Punkt “Baumaßnahmen im Stadtgebiet” vorgestellt werden könne.