Beschluss:

 

1.    An der Eichendorffschule wird im Rahmen der Baumaßnahme “Ganztagsgrundschule“ ein Multifunktionsraum (Foyer) geschaffen.

2.    Im Zuge der Baumaßnahme “Ganztagsgrundschule“ wird an der Diesterwegschule der Gebäudebereich Souterrain/Keller saniert.

3.    Es werden zusätzliche Haushaltsmittel bis zu einem Höchstbetrag von 350.000 € bereitgestellt. Die konkret bezifferte überplanmäßige Ausgabe mit Deckungsvorschlag ist rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

 


Herr Brüggemann brachte die bisherige Entwicklung zur Einrichtung der offenen Ganztags­grundschule an den einzelnen Schulstandorten in Erinnerung. Die Fachausschüsse seien regelmäßig über den Entwick­lungsstand informiert worden. In den letzten Tagen habe es Schluss­besprechungen mit den verschiedenen Trägern gegeben mit dem Ziel, die Kooperationsvereinbarungen abzuschließen. Dies scheine im vorge­sehenen Kostenrah­men auch zu gelingen. Mit der Beschlussvorlage Nr. 22/2004 und den seinerzeit beigefügten Planunterlagen sei bereits deutlich gemacht worden, dass an einigen Schulstandorten räum­liche Erweiterungen erforderlich werden. Wie vorgetragen seien Architektur­büros mit der Ausführungsplanung und der Umsetzung beauftragt worden. Herr Brüggemann erläuterte die einzelnen Maßnahmen und die jeweilige Kostenentwicklung. Der Haushaltsrahmen werde durch die geplanten Maßnahmen an der Eichendorffschule und der Diesterweg­schule über­schritten. Im Rahmen der Baumaßnahme “Ganztagsgrund­schule“ solle an der Eichendorff­schule ein Foyer geschaffen und im Gebäude der Diesterwegschule die dringend erforderli­che Sanierung im Kellerbereich durchgeführt werden. Letztlich ergebe sich in der Umsetzung voraussichtlich ein ungedeckter Finanzbedarf von ca. 350.000,00 €.

 

Frau Dyduch zeigte sich für die SPD-Fraktion erfreut, dass zunächst an 6 Schulstandorten die offene Ganztagsgrundschule realisiert werden kann. Dies sei der Erfolg aller Beteiligten. Aus der Erfahrung der nächsten Jahre heraus entwickelten sich dann Erkenntnisse, um das Projekt optimieren und möglicherweise auch über die zunächst geplanten 11 Gruppen hin­aus erweitern zu können. Es sei auch klar gewesen, dass finanzielle Aufwendungen für die räumliche Ausstattung erforderlich würden. Die SPD-Faktion begrüße auch die Investitionen an der Eichen­dorffschule und die Sanierungsmaßnahme an der Diesterwegschule. An der Diesterwegschule bestehe ohnehin dringender Sanierungsbedarf. Die SPD-Fraktion trage sowohl die Objektplanungen als auch die überplan­mäßige Ausgabe mit.

 

Die FDP-Fraktion stimme der Vorlage zu, erklärte Herr Bremmer. Seine Fraktion unterstütze grundsätzlich die Einrichtung der offenen Ganztags­grundschule und im besonderen auch die hiermit verknüpften zusätz­lichen Maßnahmen. Die Sanierung von Schulen habe aus Sicht der FDP-Fraktion größere Priorität als z.B. die Errichtung des Kunstrasenplatzes. Die FDP-Fraktion hätte auch in der Vergangenheit ihre Zustimmung zu der Sanierungsmaßnahme gegeben und lasse den Hinweis auf das Schulgutachten als Begründung für die Verschie­bung der Maßnahme nicht gelten. Seit der letzten Sitzung des Schul- und Sportausschusses bestehe vielmehr die Sorge, ob das Gutachten auch mögliche gesetzliche Veränderungen berücksichtigen wird. Begrüßt werde die Erweiterung der Eichendorffschule um den Multi­funktionsraum, da nach Auffassung seiner Fraktion jeder Schule eine Aula oder vergleich­bare Räumlichkeit zur Ver­fügung stehen sollte. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Schulen sei aber unverständlich, wenn in der Diskussion um zusätzlichen Raum­bedarf in der Josefschule auf den Verzicht der dortigen Aula verwiesen wird. Schulpolitik müsse wesent­lich konsequenter betrieben werden.

 

Herr Baudrexl stellte fest, dass in den letzten Jahren große Beträge in die Schulen investiert worden seien. Im Haushalt 2003 hätten bereits 300.000,00 € für die Sanierung der Diester­wegschule bereitgestanden. Zudem gebe es einen Haushaltsrest von 270.000,00 €, der vor­aussicht­lich zur Deckung des ungedeckten Finanzierungsbedarfs zur Verfügung stehen wird. Vor dem Hintergrund des in Arbeit befindlichen Schulgut­achtens sei die Maßnahme aber zurückgestellt worden.

 

Die Sorge hinsichtlich des Schulgutachtens teile er nicht, sagte Herr Brüggemann und er­läuterte den wesentlichen Auftragsinhalt. Eine aktuelle Anpassung aufgrund einer möglichen neuen Schulgesetzgebung dürfte rechnerisch unproblematisch sein. Im Wesentlichen gehe es um eine differenzierte Untersuchung der demographischen Entwicklung, um einen ge­bäudeanalytischen Teil, z.B. Gebäudesubstanz, Energiegesichts­punkte sowie Auflistung sämtlicher Investitionskosten. Insgesamt solle belegt werden eine aus Gebäudesubstanz und Nutzungsanspruch zusam­mengeführte Nutzungsmöglichkeit, die unter Berücksichtung der demo­graphischen Entwicklung neben den Schülerbedarfen auch die Bedarfe für Fremd­nutzer, z.B. VHS, mit einschließt.

 

Zur Eichendorffschule führte Herr Brüggemann weiter aus, dass diese Schule als einzige keine Aula oder einen vergleichbaren Raum besitze. Vor dem Hintergrund der bestehenden Beschlüsse müsse bei der Josef­schule gesehen werden, dass es sich nur um eine tempo­räre Nutzung der Aula handele. Die Verwaltung gehe in ihrer Prognose nicht von einer dau­erhaften 2-Zügigkeit der Josefschule aus.

 

Herr Kissing sah für die CDU-Fraktion zu den baulichen Veränderungen eine schlüssig vor­getragene Argumentation der Verwaltung. Seine Frak­tion habe wiederholt deutlich gemacht, dass die Schulen Priorität vor anderen Aufgaben der Stadt hätten. Unzufrieden sei seine Fraktion aber mit Blick auf das Schulgutachten, das bereits vor der Sommerpause den Frak­tionen zur Kenntnis vorliegen sollte. Gutachter und Auftraggeber seien bekanntlich Partner, die sich im Prozess der Gutachtenerstellung in Gesprächen bereits über die Grundzüge austauschten. Da eine umfang­reiche Beschlussfassung erforderlich sei, hätte seine Fraktion es als offener empfunden, wenn der sich im Gutachten abzeichnende Trend bekannt gewe­sen wäre. Hinsichtlich der Gleichbehandlung der Josef­schule schätze die CDU-Fraktion die Situation ähnlich ein wie die FDP-Fraktion. Zudem habe seine Fraktion die Beschlussfas­sung über die Einzügigkeit nicht mitgetragen.

 

Die Stadt als Schulträger stütze ihr Schulsystem in allen Bereichen gleichermaßen, machte Herr Brüggemann deutlich. Die Verwaltung sehe die Beschlussfassung über die Zügigkeit der Josefschule als sachgerecht an. Sollte die weitere Entwicklung Flexibilität erfordern, so werde diese Flexibilität in der Schulpolitik auch vorhanden sein. Eine verbindliche Erklärung seitens der Verwaltung, dass das Gutachten vor der Sommer­pause vorliegen werde, sei ihm nicht bekannt und entspreche realistisch betrachtet auch nicht der möglichen Zeitschiene. Die Beauftragung habe erst nach der Haushaltsgenehmigung im April erfolgen können, so dass mit der Fertigstellung frühestens im Herbst bzw. Winter dieses Jahres gerechnet wer­den könne.

 

Frau Dyduch erinnerte angesichts des Vorwurfs der Ungleichbehandlung der Schulen daran, dass das ehemalige VHS-Gebäude beim Standort­wechsel der Josefschule aufwändig saniert worden sei. Die größeren Baumaßnahmen an der Eichendorffschule und der Diesterwegschule würden zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der offenen Ganztagsgrund­schule möglich. Leider zwinge die kommunale Haushaltslage dazu, immer wieder Abwägun­gen treffen zu müssen. Das Schulgutachten sollte ihrer Erinnerung nach auch erst zum Jah­resende vorliegen.

 

Herr Bremmer wandte ein, dass für die Diesterwegschule zwar Mittel im Haushalt bereitge­stellt, diese aber nicht verausgabt worden seien. Insofern bringe die Veranschlagung für die Diesterwegschule nichts. Seiner Meinung nach seien Haushaltsmittel dem Grund nach vor­handen, würden in Kamen aber falsch ausgegeben.

 

Herr Baudrexl erläuterte erneut die Mittelveranschlagung und die Gründe für die Zurück­stellung der Maßnahme. Da die Diesterwegschule aber auch ein Standort für die offene Ganztagsgrundschule wird, habe die Verwaltung unabhängig vom Schulgutachten vorge­schlagen, die not­wendige Sanierungsmaßnahme in einem Teilbereich vorzuziehen.

 

Abschließend stellte Herr Hupe klar, dass bei der Beauftragung von Gut­achten seitens der Verwaltung keine Trends und Inhalte vorgegeben bzw. abgestimmt würden. Sollten die Ausführungen von Herrn Kissing so zu verstehen sein, weise er diese als Unterstellung ent­schieden zurück.