Sitzung: 24.06.2004 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 97/2004
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 GO NRW (in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):
Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Westick“ für eine Teilfläche im süd-östlichen Geltungsbereich gem. § 10 BauGB zusammen mit der dazu gehörigen Begründung nach Prüfung und Abwägung der in der Beschlussvorlage beschriebenen Sachlage und den dort dargelegten Belangen als Satzung (s. Anlage).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen