Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 GO NRW (in der Fassung der Bekannt­ma­chung vom 14.07.1994, zuletzt geändert am 03.02.2004):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Westick“ für eine Teilfläche im süd-östlichen Gel­tungsbereich gem. § 10 BauGB zusammen mit der dazu gehörigen Begründung nach Prü­fung und Abwägung der in der Beschlussvorlage beschriebenen Sachlage und den dort dar­gelegten Belangen als Satzung (s. Anlage).

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen