Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt:

 

1.             Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen einschl. des Erläuterungsberichtes (Anlage zur Beschlussvorlage)

 

Die Flächennutzungsplanänderung hat folgenden Inhalt:

 

Der als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesene Bereich östlich der Straße „Auf den Kämpen“ wird entsprechend dem Planentwurf als Wohnbaufläche mit einer Kennzeichnung nach § 5 Abs. 3 Bau­gesetzbuch (BauGB) dargestellt.

 

2.             Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungs­verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 


Herr Kühnapfel erklärte, dass seine Fraktion das Baugebiet nach wie vor ablehnt.

 

Herr Kissing bemerkte, dass bei zwei Stellungnahmen der Träger öffent­licher Belange unterschiedlich hohe Schutzabstände gefordert werden. Er erkundigte sich danach, ob es unterschiedliche Schutzabstandsdefi­nitionen gibt und warum ein Fachgutachten notwendig sei.

 

Herr Liedtke bemerkte, dass die Definitionen für die unterschiedlichen Abstandsflächen nicht bekannt sind. Ein Gutachten ist notwendig, um denkbare Nutzungskonflikte zu lösen, indem andere Festsetzungen oder auch Änderungen in der Planung vorgenommen werden. Das Gutachten wird nach der Sommerpause vorliegen. Dann kann über den Entwurf des Bebauungsplanes beraten werden. Eine abschließende Bewertung kann heute nicht erfolgen.

 

Herr Kissing bemerkte, dass die 180 m Abstandsfläche, wie von der Landwirtschaftskammer gefordert, eine erhebliche Einschränkung für das Baugebiet darstellen wird. Er erkundigte sich danach, ob die unterschied­lichen Abstandsflächen nach dem Baurecht oder nach anderen Richtlinien bzw. Erfahrungswerte ermittelt wurde. Weiterhin wollte er wissen, ob auch andere Belange, wie zum Beispiel die Morphologie, Freiluftschneisen und Hauptwindrichtung in dem Gutachten berücksichtigt werden.

 

Herr Liedtke erklärte, dass sich die geforderten Abstandsflächen nicht aus dem Baugesetzbuch ergeben. Das Gutachten wird auch detailliert auf andere Kriterien, wie Windrichtung, Morphologie oder Betriebsgröße des Hofes und Tierzahl eingehen.

 

Herr Goehrke erkundigte sich nach der verkehrlichen Erschließung des Gebietes.

 

Herr Liedtke erläuterte die Erschließung anhand einer Folie.

 

Herr Ebbinghaus wies darauf hin, dass auf dem Hof keine Tiere gehalten werden.

 

Herr Liedtke erklärte, dass die Tierhaltung jedoch genehmigt sei und daher Bestandsschutz habe.

 

Herr Baumann erkundigte sich danach, ob es verkehrstechnische Maß­nahme für den auf die Südkamener Straße fließenden Verkehr geplant seien.

 

Herr Liedtke erklärte, dass es bisher keine Planungen gebe.

 

Herr Menken regte an, die oberen Baugrundstücke des Bebauungsplan­gebietes mit eines Duldungsauflage zu versehen.

 

Herr Liedtke bemerkte, dass dies natürlich möglich sei. Man wolle aber Rechtssicherheit und deshalb soll ein Gutachten Klärung bringen.