Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 1 (7) und § 2 (3) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 

  1. die in der Anlage 5 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB;

 

  1. die in der Anlage 6 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB;

 

  1. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Kamen gem. § 12 (1) BauGB abzuschließenden – vom Vorhabenträger bereits unterzeichneten – Durchführungsvertrag -Teil B- (Anlage 7 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen;

 

  1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79 Ka „Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ mit dem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Kobus begrüße den Beschlussvorschlag, dies sei ein wichtiger zukünftiger Schritt.