Sitzung: 07.12.2023 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 121/2023
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 1 (7) und § 2 (3)
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
- die in der Anlage 5 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB;
- die in der Anlage 6 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB;
- dem zwischen dem Vorhabenträger und der
Stadt Kamen gem. § 12 (1) BauGB abzuschließenden – vom Vorhabenträger
bereits unterzeichneten – Durchführungsvertrag -Teil B- (Anlage 7 dieser
Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser
Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen;
- den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
79 Ka „Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ mit dem zugehörigen Vorhaben-
und Erschließungsplan und der Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in
dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Kobus begrüße den Beschlussvorschlag, dies sei ein wichtiger zukünftiger Schritt.