Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 1 (7) und § 2 (3) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung

 

  1. die in der Anlage 5 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB;

 

  1. die in der Anlage 6 aufgeführten Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB;

 

  1. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Kamen gem. § 12 (1) BauGB abzuschließenden – vom Vorhabenträger bereits unterzeichneten – Durchführungsvertrag -Teil B- (Anlage 7 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen;

 

  1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79 Ka „Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ mit dem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Dr. Liedtke erläuterte den Bebauungsplan, den Lageplan und die jeweiligen Ansichten.

In diesem Zusammenhang wies Herr Breuer auf den Vertrag mit dem Vorhabenträger hin, der im Entwurf vorliege und bis zum Satzungsbeschluss unterzeichnet werde.

 

Verschiedene Nachfragen wurden durch Herrn Breuer und Herrn Dr. Liedtke beantwortet.

 

Herr Will wies darauf hin, dass Mitarbeitende keine Parkmöglichkeit haben würden. Zudem habe er hinsichtlich der Verkehrssicherheit starke Bedenken bei der geplanten Abwicklung des Anliefer­verkehrs.

 

Bezüglich einer Aussage, dass Postdienstleister und Lottoannahme in dem Konzept des Vor­habenträgers nicht enthalten seien, erklärte Herr Nickel, dass der derzeitige Betreiber mit dem Vorhabenträger im Gespräch sei.