Sitzung: 30.11.2023 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Vorlage: 121/2023
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt
Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 1 (7) und § 2 (3)
Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung
- die in der Anlage 5 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB;
- die in der Anlage 6 aufgeführten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4
(2) BauGB;
- dem zwischen dem Vorhabenträger und der
Stadt Kamen gem. § 12 (1) BauGB abzuschließenden – vom Vorhabenträger
bereits unterzeichneten – Durchführungsvertrag -Teil B- (Anlage 7 dieser
Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser
Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen;
- den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
79 Ka „Nahversorgungszentrum Lünener Straße“ mit dem zugehörigen Vorhaben-
und Erschließungsplan und der Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in
dem beigefügten Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1).
Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung einstimmig angenommen
Herr Dr. Liedtke erläuterte den
Bebauungsplan, den Lageplan und die jeweiligen Ansichten.
In diesem
Zusammenhang wies Herr Breuer auf
den Vertrag mit dem Vorhabenträger hin, der im Entwurf vorliege und bis zum
Satzungsbeschluss unterzeichnet werde.
Verschiedene
Nachfragen wurden durch Herrn Breuer
und Herrn Dr. Liedtke beantwortet.
Herr Will wies darauf hin, dass
Mitarbeitende keine Parkmöglichkeit haben würden. Zudem habe er hinsichtlich
der Verkehrssicherheit starke Bedenken bei der geplanten Abwicklung des
Anlieferverkehrs.
Bezüglich einer
Aussage, dass Postdienstleister und Lottoannahme in dem Konzept des Vorhabenträgers
nicht enthalten seien, erklärte Herr Nickel,
dass der derzeitige Betreiber mit dem Vorhabenträger im Gespräch sei.