Herr Dr. Liedtke verwies auf die vorliegende Mitteilungsvorlage, die ebenfalls in der Sitzung des Umwelt- und Klimaschutzausschusses am 04.05.2023 behandelt worden sei. Die Verwaltung werde weiterhin zum aktuellen Sachstand informieren.


Frau Dörlemann verdeutlichte, dass sich durch die Abschaffung der Ausweisung von Wind­vorrangflächen ggf. neue Möglichkeiten durch Einzelfallentscheidungen bei der Errichtung von Windkraftanlagen ergeben könnten.

 

Diesbezüglich plädierte Herr Kasperidus dafür, zunächst die Abschätzung des RVR und die Umsetzung der Neureglungen abzuwarten und zu gegebener Zeit diese Möglichkeit der Einzelbeantragung als Idee zur Umsetzung wieder aufzugreifen.

 

Die Ausweisung von Konzentrationsflächen hätten keine Rechtwirksamkeit mehr, sobald der RVR den Flächenbeitragswert im Regionalplan festgestellt habe, erläuterte Herr Dr. Liedtke. Bei Vorliegen eines entsprechenden Bauantrages für andere Bereiche wäre eine positive Begleitung grundsätzlich denkbar. Auch der RVR habe signalisiert, dass dies möglich sei.

 

Auf Nachfrage von Frau Wennekers-Stute stellte Herr Dr. Liedtke dar, dass es sich bei dem thematisierten Gebiet um das im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen (FNP) ausgewiesene Windvorranggebiet nördlich der A 2 im Bereich Lüner Höhe handele. Dort befinde sich bereits eine Anlage. Sofern im FNP Windvorrangflächen ausgewiesen wurden, war nur dort die Errichtung zulässig. Diese Bestimmungen würden sich aktuell ändern. Es erfolgte eine Visualisierung des betreffenden Bereiches des FNP durch Herrn Breuer.

 

Herr Kobus wies darauf hin, dass die Möglichkeit bestehen würde, diese Windvorrang- bzw. Konzentrationsflächen um 25 % zu erweitern. Er erkundigte, ob dies von der Verwaltung vorgesehen sei.

 

Eine Erweiterung der Fläche sei nicht zielführend, erläuterte Herr Dr. Liedtke, da die Ausschlusswirkung dann greifen würde.

 

Herr Kissing fasste die Informationen zu Abstandsflächen aus der Vorlage zusammen und wies auf die Schlussfolgerung hin, dass sich in Kernstädten des Ruhrgebietes kaum Windkraftpotenziale darstellen ließen und auch im Kreis Unna solche Flächen begrenzt seien. Abschließend stellte er fest, dass die Ausschussmitglieder die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis genommen hätten.