Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

1.            Den Flächennutzungsplan vom 17.02.2004 gemäß § 2 (1) BauBG und § 1 (8) BauGB für den unter Punkt I dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern (5. Änderung).

2.            Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: Bei einer Enthaltung einstimmig angenommen


Herr Fuhrmann kritisierte die in der Beschlussvorlage enthaltende Formulierung, dass vorwiegend junge Familien das Wohnen in Einfamilienhäusern bevorzugen würden.

Herr Liedtke erklärte, dass von jungen Familien eine große Nachfrage nach Einfamilienhäusern ausgehen würde. In dem Plangebiet seien keine Mehrfamilienhäuser vorgesehen, diese seien an anderer Stelle im Stadtgebiet vorgesehen.