Sitzung: 08.09.2022 Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
Vorlage: 085/2022
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
1.
Den Flächennutzungsplan
vom 17.02.2004 gemäß § 2 (1) BauBG und § 1 (8) BauGB für den unter Punkt I
dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich zu ändern (5. Änderung).
2.
Die Verwaltung wird mit
der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Bei einer Enthaltung einstimmig angenommen
Herr Fuhrmann
kritisierte die in der Beschlussvorlage enthaltende Formulierung, dass
vorwiegend junge Familien das Wohnen in Einfamilienhäusern bevorzugen würden.
Herr Liedtke
erklärte, dass von jungen Familien eine große Nachfrage nach Einfamilienhäusern
ausgehen würde. In dem Plangebiet seien keine Mehrfamilienhäuser vorgesehen,
diese seien an anderer Stelle im Stadtgebiet vorgesehen.