Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, den vorliegenden Lärmaktionsplan (3.Runde) auf Grundlage des § 47 d BImSchG in der derzeit gültigen Fassung und des RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher­schutz vom 7.2.2008.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen


Herr Lehmann fragte, ob Unterschiede in der Lautstärke bei Tempo 30 und 50 zu verzeichnen seien. 

 

Herr Dr. Liedtke antwortete, dass durch Tempo 30 geringere Motorengeräusche aufkämen. Dies sei eine sinnvolle Maßnahme, um Lärm zu verringern.

 

Die Bürgermeisterin ergänzte, dass es beispielsweise an der Lünener Straße durch die Tempodrosselung in der Zeit von 22 – 6 Uhr deutlich ruhiger geworden sei.