Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG) wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

Die Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird gem. § 11 Abs. 1 d des Gesellschaftsvertrages für das Geschäftsjahr 2020 uneingeschränkt entlastet.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen