Sitzung: 24.06.2021 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 088/2021
Beschluss:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Der Rat
der Stadt Kamen beschließt die vorgelegten Kriterien für die Vergabe von Wohnungsbaugrundstücken
an Privatpersonen zur Eigennutzung im Bebauungsplangebiet Nr. 36 Ka-Me –
Wohnbebauung südlich Methler Dorf
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Die Steuerung und die Transparenz der Vergaben seien wegweisend, so Herr Heidler.
Herr Eisenhardt fügte bei, dass das Verfahren positiv und eine weitreichende Entscheidung sei.