Beschlussempfehlung:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde­prüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2020 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresgewinn 2020 von 4.218.916,91 € wird in Höhe von 389.810,00 € der Allge­meinen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 3.829.106,91 € auf das Wirtschaftsjahr 2021 vorgetragen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Ruhl, Wirtschaftsprüferin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, bedankte sich für die Einladung und erläuterte die Jahresabschlussprüfung 2021 anhand einer Präsentation, die der Anlage entnommen werden kann.

 

Frau Ruhl erklärte, dass die Prüfung Anfang April begonnen habe und am 19.05.2021 beendet wurde. Wie im letzten Jahr wurde die Prüfung aufgrund der gegenwärtigen Pandemielage durch das Coronavirus als sogenannte Remote-Prüfung durchweg digital und ohne persönlichen Kontakt durchgeführt. Probleme hätten sich hierdurch nicht ergeben.

 

Unter dem Themenpunkt „Auftrag und Prüfung“ führte Frau Ruhl die gesetzlichen Grundlagen sowie den Prüfungsansatz auf, welche der Prüfung zugrunde liegen. Hieraus ließen sich wiederum bestimmte Prüfungsschwerpunkte ableiten.

 

Bei den wesentlichen Prüfungsfeststellungen ging Frau Ruhl auf die Aussagen des Lageberichts zur Ertragslage und zur Prognose ein. Dabei hob sie hervor, dass der handelsrechtliche Jahresüberschuss in 2020 mit 4.219 T€ den Planwert von 4.189 T€ aus dem Wirtschaftsplan um 0,7 % überschritten habe. Für das Jahr 2021 werde ein Jahresüberschuss von 4,3 Mio. € prognostiziert und es sei eine planmäßige Gewinnausschüttung von 2,5 Mio. an die Stadt Kamen vorgesehen.

 

Frau Ruhl führte aus, dass die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtentwässerung Kamen vermitteln würde.

Die Darstellung und Beurteilung der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresabschluss und im Lagebericht würden die Prüfer für zutreffend halten. Bei der Prüfung seien keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt worden. Auch die Prüfung der Vorschriften des § 53 HGrG habe keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

 

Die Prüfungsfeststellungen hätten zum Ergebnis gehabt, dass für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 und den Lagebericht ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk durch die Wirtschaftsprüfer erteilt worden sei.

Herrn Kissing interessierte, ob bei den Kanälen im Anlagevermögen unterschiedliche Abschreibungszeiträume zugrunde gelegt werden und wenn ja wie lang diese seien. Des Weiteren bat er um Einschätzung, ob die Bewertung des Anlagevermögens zur Eröffnungsbilanz im Jahre 1998 aus heutiger Sicht als angemessen betrachtet werde.

 

Herr Tost erklärte, dass bei den Kanälen eine Abschreibungsdauer von 67 Jahren zugrunde gelegt werde. Er wies darauf hin, dass die Bewertung des Anlagevermögens zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz auf den Vorschriften des Handelsgesetzesbuches basierte und durch Wirtschaftsprüfer bestätigt worden sei.

 

Herr Kasperidus freute sich über das gute Ergebnis und bat darum den Mitarbeitern der Stadtentwässerung seinen Dank für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr auszurichten.

 

Herr Fuhrmann schloss sich den Ausführungen von Herrn Kasperidus an. Er verwies auf den im Anhang des Jahresabschluss aufgeführten Lärmschutzwall in Methler und fragte, wann mit dessen Fertigstellung zu rechnen sei. Weiter bat er um eine Aufstellung der angefallenen Gesamtkosten.

 

Herr Neuhaus erläuterte die noch ausstehenden Bautätigkeiten und wies darauf hin, dass die Stadtentwässerung nur den Anteil für die Entwässerung des Lärmschutzwalles übernehmen würde.

 

Frau Dörlemann bedankte sich bei den Wirtschaftsprüferinnen für Ihre Präsentation über die Jahresabschlussprüfung 2021, welche daraufhin um 18:41 Uhr die Sitzung verließen.