Sitzung: 09.06.2021 Betriebsausschuss
Vorlage: 080/2021
Beschlussempfehlung:
Die folgenden Punkte
1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH
beschlossen:
- Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss
und den Lagebericht zum 31.12.2020 in der vorliegenden Form fest.
- Der Jahresgewinn 2020 von 4.218.916,91 €
wird in Höhe von 389.810,00 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt und der
verbleibende Überschuss in Höhe von 3.829.106,91 € auf das Wirtschaftsjahr
2021 vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Ruhl, Wirtschaftsprüferin der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, bedankte sich für die
Einladung und erläuterte die Jahresabschlussprüfung 2021 anhand einer
Präsentation, die der Anlage entnommen werden kann.
Frau Ruhl erklärte,
dass die Prüfung Anfang April begonnen habe und am 19.05.2021 beendet wurde.
Wie im letzten Jahr wurde die Prüfung aufgrund der gegenwärtigen Pandemielage
durch das Coronavirus als sogenannte Remote-Prüfung durchweg digital und ohne
persönlichen Kontakt durchgeführt. Probleme hätten sich hierdurch nicht
ergeben.
Unter dem
Themenpunkt „Auftrag und Prüfung“ führte Frau Ruhl die gesetzlichen Grundlagen
sowie den Prüfungsansatz auf, welche der Prüfung zugrunde liegen. Hieraus
ließen sich wiederum bestimmte Prüfungsschwerpunkte ableiten.
Bei den
wesentlichen Prüfungsfeststellungen ging Frau Ruhl auf die Aussagen des
Lageberichts zur Ertragslage und zur Prognose ein. Dabei hob sie hervor, dass
der handelsrechtliche Jahresüberschuss in 2020 mit 4.219 T€ den Planwert von
4.189 T€ aus dem Wirtschaftsplan um 0,7 % überschritten habe. Für das Jahr 2021
werde ein Jahresüberschuss von 4,3 Mio. € prognostiziert und es sei eine
planmäßige Gewinnausschüttung von 2,5 Mio. an die Stadt Kamen vorgesehen.
Frau Ruhl führte
aus, dass die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtentwässerung Kamen vermitteln
würde.
Die Darstellung und
Beurteilung der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresabschluss
und im Lagebericht würden die Prüfer für zutreffend halten. Bei der Prüfung
seien keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften
festgestellt worden. Auch die Prüfung der Vorschriften des § 53 HGrG habe
keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Die
Prüfungsfeststellungen hätten zum Ergebnis gehabt, dass für den Jahresabschluss
zum 31.12.2020 und den Lagebericht ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
durch die Wirtschaftsprüfer erteilt worden sei.
Herrn Kissing interessierte, ob bei den
Kanälen im Anlagevermögen unterschiedliche Abschreibungszeiträume zugrunde
gelegt werden und wenn ja wie lang diese seien. Des Weiteren bat er um
Einschätzung, ob die Bewertung des Anlagevermögens zur Eröffnungsbilanz im
Jahre 1998 aus heutiger Sicht als angemessen betrachtet werde.
Herr Tost erklärte, dass bei den Kanälen
eine Abschreibungsdauer von 67 Jahren zugrunde gelegt werde. Er wies darauf
hin, dass die Bewertung des Anlagevermögens zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz
auf den Vorschriften des Handelsgesetzesbuches basierte und durch
Wirtschaftsprüfer bestätigt worden sei.
Herr Kasperidus freute sich über das gute
Ergebnis und bat darum den Mitarbeitern der Stadtentwässerung seinen Dank für
die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr auszurichten.
Herr Fuhrmann schloss sich den Ausführungen
von Herrn Kasperidus an. Er verwies auf den im Anhang des Jahresabschluss
aufgeführten Lärmschutzwall in Methler und fragte, wann mit dessen
Fertigstellung zu rechnen sei. Weiter bat er um eine Aufstellung der
angefallenen Gesamtkosten.
Herr Neuhaus erläuterte die noch
ausstehenden Bautätigkeiten und wies darauf hin, dass die Stadtentwässerung nur
den Anteil für die Entwässerung des Lärmschutzwalles übernehmen würde.
Frau Dörlemann bedankte sich bei den
Wirtschaftsprüferinnen für Ihre Präsentation über die Jahresabschlussprüfung
2021, welche daraufhin um 18:41 Uhr die Sitzung verließen.