Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Stadtentwässerung Kamen
Vorlage
080/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinde­prüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2020 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresgewinn 2020 von 4.218.916,91 € wird in Höhe von 389.810,00 € der Allge­meinen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 3.829.106,91 € auf das Wirtschaftsjahr 2021 vorgetragen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO NRW hat die Betriebsleitung bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebe­richt aufzustellen und unter Angabe des Datums zu unterschreiben. Die Betriebsleitung legt den Jahresabschluss und den Lagebericht über die Bürgermeisterin dem Betriebsausschuss vor, der diese mit dem Beratungs­ergebnis an den Rat der Gemeinde zur Feststellung weiterleitet. Der Betriebsausschuss soll gemäß § 26 Abs. 2 EigVO NRW die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in seine Beratung einbeziehen.

Der Jahresabschluss 2020 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Zurzeit liegt der Verwaltung noch keine Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2020 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH vor. Daher erfolgt der Beschlussvorschlag vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.

Entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung der Stadtent­wässerung Kamen stellt der Rat der Stadt Kamen den Jahresabschluss und den Lagebericht in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresgewinns.

 

Detaillierte Einzelheiten sind dem Jahresabschluss zum 31.12.2020, bestehend aus

 

-       Bilanz zum 31.12.2020

 

-       Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020

 

-       Anhang

 

-       Lagebericht

 

-       dem beigefügten Testatsexemplar mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young

 

zu entnehmen.

 

Die Bilanz zum 31.12.2020 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 93.073.604,92 € (Vorjahr: 88.372.960,29 €) ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 einen Jahresgewinn in Höhe von 4.218.916,91 aus.

 

Von dem Jahresgewinn werden 389.810,00 € aus der Auflösung von Sonderposten für Zu­schüsse den Allgemeinen Rücklagen zugeführt.

 

Der verbleibende Gewinn in Höhe von 3.829.106,91 € wird auf das Wirtschaftsjahr 2021 vorgetragen.